Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen. Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-315719
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E66837142 erhältlich.
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nach § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
- gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu zahlen.
Gemäß Zif. 1.7 VVöA Bayern ist im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vorgenannten Verpflichtungen einhält. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
7) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist und das dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
8) Der Bieter hat mit dem Erstangebot eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebots sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E66837142 erhältlich.
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nach § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
- gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu zahlen.
Gemäß Zif. 1.7 VVöA Bayern ist im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vorgenannten Verpflichtungen einhält. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
7) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist und das dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
8) Der Bieter hat mit dem Erstangebot eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebots sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Geschätzter Gesamtwert: 897 500 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 897 500 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum ggfs. verlängerten Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum ggfs. verlängerten Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Mindeststandards:
Bewerber haben für die Leistungen die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 300.000,- € ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren verfügen, zwei davon müssen aus dem Bereich ÖPNV/SPNV stammen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben und wo möglich zu bebildern. Anzugeben sind darin mindestens:
- der jeweilige Auftraggeber
- die jeweils erbrachten PR-Leistungen (zum Beispiel: PR-Kampagnen, Publikationen, Online-Kommunikation, Pressemitteilungen, Veranstaltungen, etc.)
- pro Referenz jeweils mindestens zwei lesbare Beispieltexte (zum Beispiel für die jeweilige Referenz geschriebene Pressemitteilungen, Fachartikel, Broschürentexte)
Die Vorlage von Referenzschreiben anderer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Ausführung des Auftrags ist das im Angebot des jeweiligen Bieters genannte Personal in ihren jeweils im Angebot beschriebenen Funktionen einzusetzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Falls mehr als fünf Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) und Abschnitt VI.3) erfüllen, werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der im jeweiligen Teilnahmeantrag beschriebenen Referenzen zur Durchführung des hier zu vergebenden Auftrags am besten geeignet erscheinen. Dabei wird bewertet, ob die Bewerber integrierte PR-Kampagnen und Maßnahmen über alle Kanäle hinweg umsetzen können (insbesondere im ÖPNV/SPNV sowie möglichst auch im politischen Umfeld) (25 Punkte), komplizierte Sachverhalte einfach und verständlich darstellen können (Qualität der Texte) (25 Punkte), Erfahrung im Bereich Pressearbeit haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Corporate Publishing haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Eventmanagement haben (vorwiegend inhaltliche Ausgestaltung) (10 Punkte), Erfahrung im Online-Bereich haben (5 Punkte) und die Unterlagen übersichtlich aufbereitet haben (5 Punkte). Die fünf Bewerber mit der sich so ergebenden höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Falls mehr als fünf Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) und Abschnitt VI.3) erfüllen, werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der im jeweiligen Teilnahmeantrag beschriebenen Referenzen zur Durchführung des hier zu vergebenden Auftrags am besten geeignet erscheinen. Dabei wird bewertet, ob die Bewerber integrierte PR-Kampagnen und Maßnahmen über alle Kanäle hinweg umsetzen können (insbesondere im ÖPNV/SPNV sowie möglichst auch im politischen Umfeld) (25 Punkte), komplizierte Sachverhalte einfach und verständlich darstellen können (Qualität der Texte) (25 Punkte), Erfahrung im Bereich Pressearbeit haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Corporate Publishing haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Eventmanagement haben (vorwiegend inhaltliche Ausgestaltung) (10 Punkte), Erfahrung im Online-Bereich haben (5 Punkte) und die Unterlagen übersichtlich aufbereitet haben (5 Punkte). Die fünf Bewerber mit der sich so ergebenden höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E66837142 erhältlich.
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nach § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nach § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
- gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu zahlen.
Gemäß Zif. 1.7 VVöA Bayern ist im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vorgenannten Verpflichtungen einhält. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Gemäß Zif. 1.7 VVöA Bayern ist im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vorgenannten Verpflichtungen einhält. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
7) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
7) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist und das dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist und das dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
8) Der Bieter hat mit dem Erstangebot eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebots sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
8) Der Bieter hat mit dem Erstangebot eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebots sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2023/S 101-315719 (2023-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-19 📅
Name: ORCA an der Isar GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“