Dienstleistungen TCK Testautomation

Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD

Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Te-stumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt in der Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Für die anstehenden Aufgaben werden 2 externe Personen benötigt. Zu diesem Zweck soll voraussichtlich ab dem 01.11.2026 jeweils ein Dienstvertrag geschlossen werden.

Deadline

Deadline 2026-08-25

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen TCK Testautomation
Referenznummer: 2026-019
Kurze Beschreibung:
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Te-stumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt in der Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Für die anstehenden Aufgaben werden 2 externe Personen benötigt. Zu diesem Zweck soll voraussichtlich ab dem 01.11.2026 jeweils ein Dienstvertrag geschlossen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: TCK Testautomation
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 2026/27: 160 PT 2027/28: 240 PT 2028/29: 240 PT 2029/30: 240 PT
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Moltkestraße 80
Postleitzahl: 76133
Stadt: Karlsruhe
Postanschrift: Jobstweg 7-9
Postleitzahl: 70176
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer: 8 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber behält sich optional vor, die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit des Dienstvertrages jährlich zu verlängern, längstens bis zum 30.06.2030.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-13 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Bank oder Versicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage einer Bankbestätigung als Dritterklärung oder alternativ Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - C3_Eigenerklärung zur Eignung: C3_Formblatt Eignung: Als Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers über die Erfüllung der im Dokument A2_Angebotsprüfung_Wertung geforderten Eignungskriterien. Dieses Dokument ist auch durch den Unterauftragnehmer/im Falle einer Eignungsleihe vorzulegen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
Nationale Registrierungsnummer: DE 251439408
Postanschrift: Moltkestraße 80
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle LZfD
E-Mail: ofd-fp-vergabestelle@ofd.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 7215-2853 📞
URL: https://ofd-bw.fv-bwl.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YT21S02EH/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YT21S02EH 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6YT21S02EH 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YT21S02EH# Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 141-512867 (2026-07-23)