Die vom SWR und funk publizierten Inhalte sind häufig Gegenstand von Raubkopien. Dritte nutzen die Inhalte, indem sie ganze Videos oder Ausschnitte daraus illegal über ihre eigenen Social Media Kanäle verbreiten. Die Social Media Plattformen bieten unterschiedliche Tools, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. YouTube, Facebook und Instagram stellen automatisierte Filtersysteme zur Verfügung. Andere Plattformen ermöglichen die manuelle Meldung von Copyright-Verstößen. Angesichts der Präsenz auf unterschiedlichen Plattformen, der Vielzahl der dort veröffentlichten Inhalte und der Masse an illegalen Nutzungen, stellt die wirksame Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine zunehmende Herausforderung dar. Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll die Betreuung des Digital Rights Management auf Drittplattformen für die Inhalte des SWR und funk an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digital Rights Management für den SWR und funk
Referenznummer: EU-A/P 11/2025
Kurze Beschreibung:
“Die vom SWR und funk publizierten Inhalte sind häufig Gegenstand von Raubkopien. Dritte nutzen die Inhalte, indem sie ganze Videos oder Ausschnitte daraus...”
Kurze Beschreibung
Die vom SWR und funk publizierten Inhalte sind häufig Gegenstand von Raubkopien. Dritte nutzen die Inhalte, indem sie ganze Videos oder Ausschnitte daraus illegal über ihre eigenen Social Media Kanäle verbreiten. Die Social Media Plattformen bieten unterschiedliche Tools, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. YouTube, Facebook und Instagram stellen automatisierte Filtersysteme zur Verfügung. Andere Plattformen ermöglichen die manuelle Meldung von Copyright-Verstößen. Angesichts der Präsenz auf unterschiedlichen Plattformen, der Vielzahl der dort veröffentlichten Inhalte und der Masse an illegalen Nutzungen, stellt die wirksame Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine zunehmende Herausforderung dar.
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll die Betreuung des Digital Rights Management auf Drittplattformen für die Inhalte des SWR und funk an einen externen Dienstleister vergeben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 611 092 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Der SWR betreut sein Rights Managements auf YouTube selbst, in diesem Bereich müssen keine Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden.
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Der SWR betreut sein Rights Managements auf YouTube selbst, in diesem Bereich müssen keine Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden.
- Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
- Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen Erkennung von Urheberrechtsverletzungen
- Tägliche Betreuung der Rights Managements-Tools von Meta sowie ggfs. TikTok, sofern eine Bereitstellung durch die Plattform erfolgt
- Review und Bearbeitung potentieller Copyright-Claims und Referenzüberschneidungen
- Bearbeitung von Konfliktfällen (Disputes & Appeals)
- Reference-Management, d.h. Bearbeitung von Referenzüberschneidungen, ungültigen Referenzen und eigentumsrechtlichen Konflikten
-Absetzung und Verfolgung manueller Claims
- Cross Plattform Rights Management, d.h. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über verschiedene Social Media Plattformen hinweg
- Monatliches Reporting und fortlaufende Optimierung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Leistungsort liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Vor-Ort-Termine werden durch die Nutzung von Video-Konferenz-Lösungen so gering wie möglich gehalten.”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Grundlaufzeit des Vertrags (Mindestvertragslaufzeit) beträgt 24 Monate mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer...”
Beschreibung der Optionen
Die Grundlaufzeit des Vertrags (Mindestvertragslaufzeit) beträgt 24 Monate mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die Vertragslaufzeit bzw. Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf (= maximale Vertragslaufzeit).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 60%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“- Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
- Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen...”
Beschreibung der Beschaffung
- Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
- Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen Erkennung von Urheberrechtsverletzungen
- Tägliche Betreuung der Rights Management-Tools von YouTube, Meta sowie ggfs. TikTok, sofern eine Bereitstellung durch die Plattform erfolgt
- Review und Bearbeitung potentieller Copyright-Claims
- Absetzung und Verfolgung manueller Claims
- Bearbeitung von Konfliktfällen (Disputes & Appeals)
- Reference-Management, d.h. Bearbeitung von Referenzüberschneidungen, ungültigen Referenzen und eigentumsrechtlichen Konflikten
- Cross Plattform Rights Management, d.h. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über verschiedene Social Media Plattformen hinweg (insbesondere TikTok)
- Monatliches Reporting und fortlaufende Optimierung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit
zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug; Partnerschaftsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung), nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Bekanntmachungsdatum.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen: 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. € pauschal für Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Bekanntmachungsdatum). Aus dem Nachweis muss eine Risikoklasse oder eine Ausfallwahrscheinlichkeit hervorgehen.
Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
Bewertung der Bonität nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse I
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung der Umsatzentwicklung je Los im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
Mindestumsatz pro Jahr...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung der Umsatzentwicklung je Los im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
Mindestumsatz pro Jahr im Los 1: 170.000 €
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von drei Referenzen je Los in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von drei Referenzen je Los in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
- Auftragszeitraum (von – bis)
- Auftragsvolumen (brutto, in €)
- Detaillierte Beschreibung des Referenzauftrages (inkl. Benennung der bearbeiteten Plattformen)
- Technische Voraussetzung und angewendete Tools bei der Leistungserbringung
- Angaben zum Reporting (z.B. eingesetzte Dashboards)
- Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Bewertung der eingereichten Referenzen je Los:
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt je Los anhand der folgenden Kriterien:
A) Die geschützten Videoinhalte sind von großem öffentlichem Interesse und erzielen hohe Reichweiten. Es kommt häufig zu Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen.
B) Der wirksame Schutz der urheberrechtlich geschützten Inhalte erfordert zeitkritisches und fristgerechtes Arbeiten.
C) Der Auftragnehmer setzt für das Rights Management geeignete Tools ein, insbesondere die von den Plattformen zur Verfügung gestellten Tools.
D) Unabhängig von der Plattform, auf der die geschützten Videos publiziert wurden, werden Urheberrechtsverletzungen plattformübergreifend auf den gängigen Social Media Plattformen (mindestens YouTube, Facebook, Instagram und TikTok) verfolgt.
E) Die Zusammenarbeit profitiert von kurzen und etablierten Kommunikationswegen zu den Plattformbetreibern. Hierdurch können technische Änderungen frühzeitig antizipiert werden.
F) Es wird ein regelmäßiges Reporting durchgeführt.
Folgende Zielerfüllungsgrade werden bei der Referenzbewertung herangezogen:
0 Punkte = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird nicht erfüllt.
Halbe Punktzahl = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird in Teilen erfüllt.
Volle Punktzahl = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird erfüllt.
Jede Referenz wird einzeln bewertet. Pro Referenz können jeweils die in den Verfahrensunterlagen aufgeführten Maximalpunktzahlen erzielt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Punkte erreicht.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§
160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 075-263621 (2026-04-16)