Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, KielRegion GmbH - SH-Navi - Los 2 - DevOps und Betrieb

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH

Gegenstand des Gesamtvorhabens ist die konzeptionelle, technische und operative Umsetzung des Projekts "SH-Navi" als offene, modulare und möglichst Open-Source-basierte Mobilitätsplattform zur intermodalen, multimodalen und datenbasierten Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. Ziel des Gesamtprojekts ist die schrittweise Entwicklung, Integration und Bereitstellung einer zukunftsfähigen digitalen Mobilitätslösung, die unterschiedliche Verkehrsträger, Routing-, Daten-, Informations- und perspektivisch weitere ergänzende Mobilitätsfunktionen in einer gemeinsamen Systemarchitektur zusammenführt. Zur sachgerechten Strukturierung des Gesamtvorhabens sowie zur klaren Trennung unterschiedlicher Leistungsbereiche wird das Projekt in zwei fachlich und funktional miteinander verbundene, jedoch vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: 1. Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft - Los 1 umfasst insbesondere die konzeptionelle, technische und operative Entwicklung, Anpassung, Integration, Konfiguration, Customizing-, Entwicklungs- und Erweiterungsleistungen im Zusammenhang mit der Webanwendung, optionalen Zusatzmodulen (z. B. App), technischen Schnittstellen, Routing-, Daten- und Systemlogiken sowie die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Entwicklungsleistungen im vorgesehenen Projektmodell. 2. Los 2 - Bereitstellung, Betrieb, Hosting, produktionsnahe Infrastruktur und operative Betriebsverantwortung - Los 2 umfasst insbesondere die produktionsnahe Bereitstellung, Betriebs-, Hosting-, Deployment-, Infrastruktur-, Systemumgebungs-, Betriebsführungs- sowie gegebenenfalls weitere betriebsbezogene Leistungen zur dauerhaften operativen Nutzung des Gesamtprodukts. Beide Lose stehen in einem funktionalen Gesamtzusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Leistungsgegenstände, Verantwortungsbereiche und vertragliche Schwerpunkte. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen, Mitwirkungs- und Übergabepflichten zwischen den Losen ergibt sich aus den jeweiligen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 2.

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, KielRegion GmbH - SH-Navi - Los 2 - DevOps und Betrieb
Referenznummer: 62-25 (CXP4Y6JMST9) (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Gesamtvorhabens ist die konzeptionelle, technische und operative Umsetzung des Projekts "SH-Navi" als offene, modulare und möglichst Open-Source-basierte Mobilitätsplattform zur intermodalen, multimodalen und datenbasierten Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. Ziel des Gesamtprojekts ist die schrittweise Entwicklung, Integration und Bereitstellung einer zukunftsfähigen digitalen Mobilitätslösung, die unterschiedliche Verkehrsträger, Routing-, Daten-, Informations- und perspektivisch weitere ergänzende Mobilitätsfunktionen in einer gemeinsamen Systemarchitektur zusammenführt. Zur sachgerechten Strukturierung des Gesamtvorhabens sowie zur klaren Trennung unterschiedlicher Leistungsbereiche wird das Projekt in zwei fachlich und funktional miteinander verbundene, jedoch vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: 1. Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft - Los 1 umfasst insbesondere die konzeptionelle, technische und operative Entwicklung, Anpassung, Integration, Konfiguration, Customizing-, Entwicklungs- und Erweiterungsleistungen im Zusammenhang mit der Webanwendung, optionalen Zusatzmodulen (z. B. App), technischen Schnittstellen, Routing-, Daten- und Systemlogiken sowie die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Entwicklungsleistungen im vorgesehenen Projektmodell. 2. Los 2 - Bereitstellung, Betrieb, Hosting, produktionsnahe Infrastruktur und operative Betriebsverantwortung - Los 2 umfasst insbesondere die produktionsnahe Bereitstellung, Betriebs-, Hosting-, Deployment-, Infrastruktur-, Systemumgebungs-, Betriebsführungs- sowie gegebenenfalls weitere betriebsbezogene Leistungen zur dauerhaften operativen Nutzung des Gesamtprodukts. Beide Lose stehen in einem funktionalen Gesamtzusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Leistungsgegenstände, Verantwortungsbereiche und vertragliche Schwerpunkte. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen, Mitwirkungs- und Übergabepflichten zwischen den Losen ergibt sich aus den jeweiligen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 2.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 67 226 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 62-25 (CXP4Y6JMST9) (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Die vorliegenden Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Anforderungen und Wertungsvorgaben beziehen sich ausschließlich auf Los 2 - Bereitstellung, Betrieb sowie Deployment- und technische Betriebsunterstützungsleistungen der Cloud- und Betriebsumgebung. Gegenstand des Loses 2 sind insbesondere: - die Bereitstellung und der Betrieb der vertragsgegenständlichen Cloud- und Betriebsumgebung, - die hierfür erforderlichen Managed Cloud Services, - die Durchführung von Deployment-, Release-, Monitoring- und Incidentprozessen, - sowie die hiermit verbundenen technischen Betriebs-, Support- und Betriebsunterstützungsleistungen. Nicht Gegenstand dieser Unterlagen sind demgegenüber Leistungen des Loses 1, insbesondere keine originären Entwicklungs-, Anpassungs-, Weiterentwicklungs- oder softwareseitigen Fehlerbehebungsleistungen an der vertragsgegenständlichen Softwarelösung, soweit in den Unterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes oder losübergreifend Erforderliches geregelt ist. Soweit im Rahmen von Los 2 Anforderungen an Deployment-, Integrations-, Übergabe-, Test-, Monitoring-, Incident- oder Supportprozesse bestehen, dienen diese ausschließlich der vertragsgemäßen Umsetzung der Betriebs-, Cloud- und Deploymentleistungen des Loses 2 und begründen für sich genommen keine Übernahme der originären Leistungsgegenstände des Loses 1. Für die Leistungen dieses Loses 2 steht ein maximales Budget von 80.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Budgetvorgabe bezieht sich nicht auf Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Angebote, die dieses Budget übersteigen, sind vom Verfahren auszuschließen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im Rechenzentrum des Auftraggbers. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
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Postleitzahl: 24937
Stadt: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVII der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (DevOps und Betrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) DevOps Engineer c) Incident & Support Manager d) Sonstige Beschäftigte Hinweis: - Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Gesamtzahl zu addieren. - Zudem ist eine Anrechnung der Beschäftigten eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich. - Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für jedes Unternehmen, dessen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll, sind Einzelangaben erforderlich. - Hierfür ist die Anlage "Erklärungen zur Leistungsfähigkeit" zu verwenden
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens je 2 Referenzprojekte zu den nachfolgenden Referenzanforderungen a und b zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen, wobei sich die jeweiligen Projekte im Status abgeschlossen und in einem produktiven Zustand befinden müssen: a. Referenzprojekte über die Bereitstellung und den Betrieb cloudbasierter Softwarelösungen (SaaS/PaaS), einschließlich produktiver Betriebs-, Monitoring-, Logging- und Incidentprozesse. Darzustellen sind insbesondere: - Art und Umfang der betriebenen Systemlandschaft, - das zugrunde liegende Betriebsmodell, - die übernommenen Betriebs- und Managed-Service-Leistungen, - Maßnahmen zur Sicherstellung von Verfügbarkeit, Skalierbarkeit und Performance, - Monitoring-, Logging- und Sicherheitsmechanismen, - sowie Konzepte und Maßnahmen zur Disaster-Recovery- und Business-Continuity-Sicherstellung (insbesondere Backup-, Restore- oder Redundanzkonzepte). b. Referenzprojekte mit Deployment-, Release- oder DevOps-Leistungen für produktive Software- oder Cloudumgebungen. Darzustellen sind insbesondere: - Art der Deployment- und Releaseprozesse, - Aufbau, Betrieb oder Weiterentwicklung von Build-, Deployment- oder CI/CD-Pipelines, - der Einsatz automatisierter Bereitstellungs- und Rollbackprozesse, - die organisatorische und technische Zusammenarbeit zwischen Entwicklung und Betrieb, - sowie die Durchführung produktiver Rollouts und Betriebsübergänge. Die Referenzanforderungen a und b können auch kombiniert durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden. Sie müssen jedoch jeweils in zwei Projekten nachgewiesen werden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz im auftragsrelevanten Bereich (DevOps und Betrieb) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: - Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Gesamtumsätze zu addieren. - Zudem ist eine Anrechnung der Umsätze eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich. - Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für jedes Unternehmern, dessen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll, sind Einzelangaben erforderlich. - Hierfür ist die Anlage "Erklärungen zur Leistungsfähigkeit" zu verwenden.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: - Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. - Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Leistungen dieses Loses 2 steht ein maximales Budget von 80.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Budgetvorgabe bezieht sich nicht auf Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Angebote, die dieses Budget übersteigen, sind vom Verfahren auszuschließen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags) 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE353818843
Postanschrift: Friesische Straße 21
Postleitzahl: 24937
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: 05112200740 📞
Fax: 051122007499 📠
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMST9/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMST9 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMST9 🌏
Name: Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMST9# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: 0431 988-4542 📞
Fax: 0431 988-4702 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-372494 (2026-05-29)