Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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