Beschreibung der Beschaffung
Inverse Vergabe der Digitalisierung von Urkunden des Sächsischen Staatsarchivs und deren restauratorische Begleitung mit einem Auftragsvolumen von 42.000 EUR netto = 49.980 EUR brutto.
1. Allgemeine Angaben
Art und Umfang der Leistung
Vergeben wird mit einem Auftragsvolumen von 42.000 EUR netto die Digitalisierung von mittelalterlichen Urkunden und deren restauratorische Begleitung einschließlich bedarfsweiser Planlegung, Montage und Neuverpackung. Erwartet werden als Ergebnis 24-Bit-Color-Bilddateien im Tiff-Format mit LZW-Komprimierung in der Version "Baseline-TIFF" und mindestens 400 dpi Auflösung bezogen auf die Originalgröße in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B, sowie die Übergabe der Digitalisate auf zwei identischen externen Festplatten einschließlich der vorgegebenen Metadaten an den Auftraggeber.
Leistungsort
Die Leistung ist innerhalb der Arbeitsräume des Hauptstaatsarchivs Dresden, Archivstraße 14, 01097 Dresden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr) zu erbringen.
Die Nachbearbeitung der Scans kann außerhalb beim Auftragnehmer erfolgen.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ist zwischen dem 15. Januar und dem 30. August 2024 festgesetzt. Die Digitalisierung muss bis zum 15. August abgeschlossen sein. Das abschließende Metadatenmanagement kann außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber kann geprüft werden, ob einzelne Verpackungsarbeiten durch den/die Restaurator/in auch nach dem 15. August 2024 durchgeführt werden können.
Ausstattung und Technik
Einen Eindruck über den Standort Dresden gibt eine virtuelle Führung unter
https://www.archiv.sachsen.de/virtueller-spaziergang-7178.html
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Sächsischen Staatsarchiv am Standort Dresden, Archivstraße 14, Arbeitsräume zur Aufstellung der erforderlichen Reprotechnik zur Verfügung. Für die restauratorische Vorbereitung kann die hauseigene Restaurierungswerkstatt genutzt werden.
Der Auftragnehmer erhält die Berechtigungen, sich in allen für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten frei bewegen zu können.
Nach Zuschlagserteilung ist mit dem Sächsischen Bau- und Immobilienmanagement zur Nutzung der Räumlichkeiten ein Mietvertrag abzuschließen (siehe Anlage 07).
Die Vorgaben des Arbeits-, Brand- und des Datenschutzes sind streng einzuhalten. Der Auftragnehmer erhält vor Leistungsbeginn diesbezüglich eine Belehrung, die zu quittieren ist.
Der Auftragnehmer hat die Technik für die Aufnahme der Digitalisate und für das Qualitätsmanagement sowie für die Metadatenverwaltung mitzubringen. Der Auftragnehmer ist für die Anlieferung, den Aufbau und die Kalibrierung der Aufnahmetechnik selbst verantwortlich.
Ausstattungsgegenstände und Materialien der hauseigenen Restaurierungswerkstatt können nach Absprache mit dem Auftraggeber genutzt werden. Etwaiges ergänzend benötigtes Zubehör ist vom Auftragnehmer eigenständig zu beschaffen und mitzubringen.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer nur für Schäden an seiner Technik, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
2.2. Erläuterungen im Hinblick auf die vorgesehene Digitalisierung
a) Zustand, Urkunden
Die Urkunden befinden sich in einem dem Alter entsprechenden guten bis sehr guten Zustand. Die Digitalisierbarkeit des Bestandes wurde im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen geprüft und substanzgefährdende Schäden an Pergament und Papier (insbesondere Brüche, größere Risse und Fehlstellen, vor allem in den Faltungen) wurden gesichert. Etwa 10 % der Urkunden weisen vor allem an den Rändern und auf den Rückseiten leichte bis mittlere Verschmutzungen auf. Mit losen Schmutzauflagen ist jedoch nicht zu rechnen. Die Lesbarkeit der Urkundentexte ist in der Regel durch die Verschmutzung nicht wesentlich beeinträchtigt. Da rund 90 % der Urkunden gefaltet gelagert werden, ist insbesondere bei den Pergamenturkunden damit zu rechnen, dass sich diese - ohne vorbereitende Maßnahmen und ohne Beschwerung bzw. Vormontierung - nur eingeschränkt plan aufschlagen lassen.
b) Zustand, Siegel
Etwa 95 % der Urkunden enthalten ein oder mehrere Siegel, die einen besonders schonenden und vorsichtigen Umgang im Digitalisierungsprozess erfordern.
Die überwiegende Zahl der Siegel befindet sich in einem guten, stabilen Zustand. In wenigen gekennzeichneten Fällen (ca. 2 %) sind die Siegel an- oder durchgebrochen. Anzahl und Größe der Fragmente je Siegel variieren.
Pergamenturkunden: Bei der überwiegenden Zahl der Siegel handelt es sich um Wachssiegel. Metallsiegel kommen in seltenen Fällen auch vor. Vereinzelt sind die Siegel durch Kapseln aus Holz oder Metall geschützt, die geöffnet werden müssen. Die Mehrheit der Siegel ist mit Pergamentpresseln oder mit Urkundenschnüren an den Urkunden befestigt.
Papierurkunden: Die Siegel der Papierurkunden sind in der Regel mit einer Tektur versehen. Unter der Tektur ist die Siegelmasse (Wachs o.a.) oftmals gerissen oder gebrochen, so dass auch mit einer kleinteiligen Fragmentierung gerechnet werden muss.
c) Format
Es handelt sich um Urkunden aus dem 11. bis 16. Jhd. in Formaten bis A1. Die Siegel haben eine Stärke von bis zu 4 cm.
d) Der Leistungsbeschreibung sind Beispielfotos (Anlage 08) beigefügt
3. Aufgabenstellung
3.1. Prozessplanung und -abstimmung
Zu Prozessbeginn ist durch den Auftragnehmer - Reprograf/in und Restaurator/in - auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung - eine verbindliche Prozess- und Zeitplanung zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. So ist die technische Ausstattung unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen im Hauptstaatsarchiv zu planen und aufzubauen, die die Erfüllung der fachlichen Anforderungen (siehe 3.2 und 3.3) ermöglicht.
Damit verbunden sind ein Verfahren und ein Workflow für eine weitgehend effiziente Zusammenarbeit zwischen Reprografie und Restaurierung zu entwickeln. Dies soll bis zum 09. Februar 2024 abgeschlossen sein. Es ist zu berücksichtigen, dass die Urkundendigitalisierung Pilotcharakter hat und somit als Grundlage für entsprechende Folgedigitalisierungen dient.
Dem schließt sich zeitnah eine Testphase zur Erprobung und Evaluierung an, die ebenfalls durch Vertreter des Auftraggebers begleitet werden. Nach Freigabe der überprüften und ggf. angepassten Prozessplanung erfolgt die eigentliche Maßnahmendurchführung.
Auf Grund des Pilotcharakters ist zur Kontrolle der Leistungsdurchführung ein regelmäßiges Monitoring ca. aller 14 Tage mit dem Auftraggeber vorgesehen.
3.2. Restauratorische Leistungen
Die restauratorische Leistung umfasst die prozessbegleitende konservatorisch-restauratorische Vor- und Nachbereitung der Urkunden sowie die konservatorische Begleitung der Digitalisierung.
Liste der restauratorischen Einzelleistungen
1. Kons.-rest. Vorbereitung
1.1. Begutachtung (100 %)
1.2. Auffalten / Bereitstellen der Urkunden für Digitalisierung (100 %)
1.3. Weitergehende restauratorische Maßnahmen
1.3.1. Planlegen von Urkunden und Siegelbefestigungen (Pressel) (15 %)
1.3.2. (Reinigen von Urkunden in Einzelfällen) (1 %)
1.3.3. (Reinigen von Siegelbildern in Einzelfällen) (1 %)
1.4. Verpacken
1.4.1. Rückverpacken, gefaltete bzw. alte Lagerung incl. Siegelschutz (85 %)
1.4.2. Neupacken, planliegende Lagerung incl. Montage von Urkunden und Siegeln auf Einlegetablar (15 %)
2. Konservatorische Begleitung der Digitalisierung
2.1. Anleitung, konservatorische Prozessbegleitung Digitalisierungsdurchführung (Scanprozess)
2.2. Unterstützung der Reprografie bei der Digitalisierung besonders schwieriger Urkunden (10 %)
3. Dokumentation
1. Kons.-rest. Vorbereitung der Urkunden für die Digitalisierung
Die Urkunden werden durch den Auftraggeber aus dem Magazin in ihrer jeweiligen Verpackung ausgehoben und dem Auftragnehmer je nach Bedarf in den Bearbeitungsräumen bereitgestellt.
Dort sind die Urkunden aus ihrer Verpackung, in der Regel Urkundentaschen in Archivgutbehältern, zu entnehmen.
1.1 Begutachtung
Beschaffenheit und Erhaltungszustand der Urkunden sind im Hinblick auf ihre Digitalisierbarkeit zu überprüfen. So ist insbesondere festzustellen, welche der Urkunden von den Reprograf/innen selbstständig digitalisiert werden können und welche Urkunden der restauratorischen Begleitung bedürfen. Wird dabei ein restauratorischer Vorbereitungsbedarf festgestellt, der im Rahmen dieser Vergabe nicht gedeckt werden kann, so ist dieser zu dokumentieren und die jeweiligen Urkunden sind vorerst von der Digitalisierung auszuschließen.
1.2 Auffalten / Bereitstellen der Urkunden für Digitalisierung
Sämtliche Urkunden sind durch den/die Restaurator/in aufzufalten und bis zur Durchführung der Digitalisierung abgedeckt zu beschweren, um auf diese Weise die Rückstellkräfte minimalinvasiv zu reduzieren.
1.3 Weitergehende restauratorische Vorbereitungsarbeiten
Auf der Grundlage der Vorzustandserfassung durch den Auftraggeber und der ergänzenden restauratorischen Zustandsbewertung durch den Auftragnehmer sind ggf. bedarfsweise weitergehende restauratorische Maßnahmen zur Verbesserung der Planlage oder/und Lesbarkeit auszuführen.
1.3.1 Planlegen steifer oder stark verformter Pergament- oder Papierurkunden
(s. auch Verfahren zur Montierung der Urkunden für Digitalisierung)
Steife oder/und stark verformte Pergament- oder Papierurkunden incl. der jeweiligen Siegelpressel, die sich in der unter 1.2 beschriebenen Weise nicht ausreichend planlegen lassen, sind durch kontrollierte Befeuchtung z. B. durch Konditionieren mittels Feuchtekammer oder Auflegen von Feuchtigkeitskompressen ohne direkte Nässeeinwirkung planzulegen. Dabei sollen Unebenheiten durch Faltungen oder Schäden lediglich soweit flexibilisiert werden, dass die vorgesehene Montierung mit Magneten ermöglicht wird und beispielsweise in Faltungen verdeckte Textpassagen bei der Digitalisierung ausreichend freigelegt werden können.