Drehleiter DLA K 23/12

Stadt Seesen

Lieferung eines Fahrgestells für eine Drehleiter DLA K 23/12

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-21 Auftragsbekanntmachung
2023-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: 2023 uzsb 003
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fahrgestells für eine Drehleiter DLA K 23/12
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Goslar 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Seesen
Postanschrift: Marktstr. 1
Postleitzahl: 38723
Postort: Seesen
Kontakt
Internetadresse: http://www.seesen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@seesen.de 📧
Telefon: +49 5381/75-0 📞
Fax: +49 5381/75-261 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22445737 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-24 📅
Datum des Beginns: 2023-06-30 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 060-178332
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe II.1.4)
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsverzeichnis
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38723 Seesen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Seesen
Raum 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Seesen
Internetadresse: www.seesen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22445737 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Seesen
Postanschrift: Marktstraße 1
Postort: Seesen
Postleitzahl: 38723
Telefon: +49 5381750 📞
E-Mail: vergabestelle@seesen.de 📧
Fax: +49 538175261 📠
Internetadresse: www.seesen.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 060-178332 (2023-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023-011666
Gesamtwert des Auftrags: 138694.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Marktstraße 1
Kontakt
Telefon: +49 5381750 📞
Fax: +49 538175261 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 117-365059
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 060-178332
ABl. S-Ausgabe: 117

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-15 📅
Name: Daimler Truck AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 138694.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 117-365059 (2023-06-15)