Einbruchmeldeanlage für das Neubau des Betriebshofs am Giebel 46 Zusätzlich zu der Herstellung der Einbruchmeldeanlage ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein. Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen. Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbruchmeldeanlage_Betriebshof Giebel 46
Referenznummer: B-0302-26
Kurze Beschreibung:
Einbruchmeldeanlage für das Neubau des Betriebshofs am Giebel 46
Zusätzlich zu der Herstellung der Einbruchmeldeanlage ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein.
Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen.
Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einbruchmeldeanlage für das Neubau des Betriebshofs am Giebel 46
Zusätzlich zu der Herstellung der Einbruchmeldeanlage ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein.
Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen.
Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Einbruchmeldeanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Einbruchmeldeanlage für das Neubau des Betriebshofs am Giebel 46
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Giebel 46
Postleitzahl: 42327
Stadt: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-30 📅
Datum des Endes: 2027-08-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postleitzahl: 42285
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 08:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 08:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-25 08:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können gemäß § 16 EU VOB/A und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot muss eingereicht werden
• die vollständig ausgefüllte Bietererklärung mit allen darin geforderten Eigenerklärungen (u.a zur Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer, Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zur Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft)
• Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot muss eingereicht werden
• die vollständig ausgefüllte Bietererklärung mit allen darin geforderten Eigenerklärungen (u.a zur Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer, Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zur Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft)
• Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 50.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 50.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen (beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung) folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen:
• Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Mindestanforderung an die Referenz:
Vorlage von mindestens 1 Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt/erfüllen:
- Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Bauausführung im Bereich Elektrotechnik bei der eine Einbruchmeldeanlage installiert wurde.
- Baukosten von mindestens 30.000 € netto und
- der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen nach dem 01.08.2021.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen (beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung) folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen:
• Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Mindestanforderung an die Referenz:
Vorlage von mindestens 1 Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt/erfüllen:
- Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Bauausführung im Bereich Elektrotechnik bei der eine Einbruchmeldeanlage installiert wurde.
- Baukosten von mindestens 30.000 € netto und
- der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen nach dem 01.08.2021.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Nachweis einer Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Mindestanforderungen an die Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio. €
Hier sollten die Haftpflichtversicherungssummen gemäß der aktuellen BVB eingetragen werden. Im Regelfall sind diese ausreichend. Sollten im individuellen Fall höhere Summer gefordert werden, muss dies angepasst und im Vergabevermerk begründet werden.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns für Personen, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Nachweis einer Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Mindestanforderungen an die Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio. €
Hier sollten die Haftpflichtversicherungssummen gemäß der aktuellen BVB eingetragen werden. Im Regelfall sind diese ausreichend. Sollten im individuellen Fall höhere Summer gefordert werden, muss dies angepasst und im Vergabevermerk begründet werden.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns für Personen, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach §16 EU VOB/A und der Auftragsbekanntmachung
Neben den unter “Eignungskriterien” aufgeführten Untgerlagen sind einzureichen mit dem Angebot:
• die unterschriebene „Eigenerklärung SanktionsVO“
• das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, folgende leistungsbezogenen Unterlagen:
• Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“ nach Wahl des Bieters
• Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Unterlagen zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
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Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die geforderten Eignungsnachweise beifügen. Entsprechen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht den geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung erst auf Anforderung hin einzureichen sind, gilt das Gleiche, wenn der Bieter auf die Anforderung hin den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in das PQV erbringen möchte. Es steht dem Bieter frei, auf die Anforderung hin Einzelnachweise einzureichen.
Neben den unter “Eignungskriterien” aufgeführten Untgerlagen sind einzureichen mit dem Angebot:
• die unterschriebene „Eigenerklärung SanktionsVO“
• das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, folgende leistungsbezogenen Unterlagen:
• Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“ nach Wahl des Bieters
• Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Unterlagen zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
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Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die geforderten Eignungsnachweise beifügen. Entsprechen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht den geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung erst auf Anforderung hin einzureichen sind, gilt das Gleiche, wenn der Bieter auf die Anforderung hin den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in das PQV erbringen möchte. Es steht dem Bieter frei, auf die Anforderung hin Einzelnachweise einzureichen.
Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:02514112165
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen sowie auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen sowie auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-510747 (2026-07-22)