Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre (mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner sowie Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort).
2. Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen.
3. Eigenerklärung Ausschlussgründe
4. Bei Bietergemeinschaften:
- 531 EU Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Siehe: Vorbemerkungen 2023-899 - Angebotsschreiben Bieter.docx
5. Bei Unteraufträgen:
- 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- 533 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
Hier nur bei Eignungsleihe:
Durch den Nachunternehmer auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen.
Siehe: Vorbemerkungen 2023-899 - Angebotsschreiben Bieter.docx
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- a.) Angabe des Umsatzes jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- b.) Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbar.
- c.) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- d.) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).
- e.) Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr).
- i.) Eigene Urkalkulation und Urkalkulationen von Nachunternehmern