ENB MLK-Brücke - B3

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.

Deadline

Deadline 2026-10-13

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ENB MLK-Brücke - B3
Referenznummer: 03_165428_102286
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Brücken 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 03_165428_102286
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von gesonderten Verträgen. Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen. Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-/Gehwege über den Mittellandkanal. Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-/Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen: -Baufeldfreimachung -Pfahlprobebelastungen -Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße) -Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-/Gehwege) -Rückbau/Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen -Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung -Abbruch der Bestandsbrücken -Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten) -Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK -Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-/Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3) -Straßen- und Wegebau im Baubereich Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten. In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen/-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren. Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen/Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-/Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
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Zusätzliche Informationen:
1. Preisangaben und Steuerpflicht Die Angebote sind zwingend als Bruttobeträge (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten) einzureichen. 2. Elektronische Kommunikation und Einreichung Die Kommunikation im Verfahren sowie die Abgabe der Angebote erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de). Angebote in Papierform oder per E-Mail sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Die Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. 3. Bieterfragenfragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über das Kommunikationswerkzeug der Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am [DATUM, z. B. 6 Kalendertage vor Angebotsfrist] um [UHRZEIT] Uhr. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, wenn eine ordnungsgemäße Bearbeitung rechtlich noch möglich ist. 4. Nachprüfungsverfahren und Rügen Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3) Abschnitt 930, Station 1886
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer: 60 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
1. Wahl der Verfahrensart Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1, 3 VgV europaweit durchgeführt. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist ein Angebot abgeben kann. Die Eignungsprüfung und die Angebotswertung erfolgen in einem gemeinsamen Verfahrensschritt. 2. Ablauf des Verfahrens Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist in Abwesenheit der Bieter geöffnet. Die Prüfung und Wertung erfolgen in vier Stufen:Formale Prüfung (Vollständigkeit und Fristwahrung), Ausschluss von Bietern (Fehlen von Ausschlussgründen), Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit), Wirtschaftlichkeitswertung (Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis). 3. Verhandlungsverbot Da es sich um ein Offenes Verfahren handelt, sind Nachverhandlungen über die Angebote, insbesondere über den angebotenen Preis oder Leistungsinhalte, strikt gesetzlich verboten. Es werden lediglich rechnerische oder formale Aufklärungen gemäß § 56 VgV zugelassen. 4. Zuschlags- und Bindefrist Die Bieter sind an ihr Angebot bis zum Ablauf der im System und in den Unterlagen genannten Bindefrist gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Zuschlag erteilt werden.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Hannover, Dorfstraße 17-19 30519 Hannover https://vergabe.niedersachsen.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB/A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB/A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-13 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Hannover, Dorfstraße 17-19 30519 Hannover https://vergabe.niedersachsen.de
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB/A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB/A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
1. Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB/A): Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzten Frist, welche der Auftraggeber in seiner Nachforderung benennt, über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. 2. Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN: 1. Vollständigkeit Alle geforderten Nachweise sind zwingend mit dem Angebot über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de) einzureichen. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. 2. Nachforderung Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters hierauf besteht nicht. Die Einreichungsfrist der Unterlagen zu den fehlenden Nachweisen wird in der Aufforderderung der Nachweise genannt. 3. Eignungsleihe / Unteraufträge Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter (Eignungsleihe nach § 47 VgV) oder Übertragung von Teilleistungen (Unteraufträge nach § 36 VgV) sind diese Unternehmen im Angebot zu benennen. Für jedes dieser Unternehmen sind separate Eigenerklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Berufsregister oder dem Gewerberegister des Herkunftslandes ist vorzulegen. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (bzw. Handwerksrolle/IHK). Der Nachweis kann auch durch Vorlage einer gültigen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Bau) erbracht werden.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestumsatz: Ein Mindestjahresumsatz des Unternehmens von brutto von min. 20 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, generiert im Bereich des Brücken- und/oder Ingenieurbaus.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Großprojekte unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und unter Wasserbaubedingungen fehlerfrei abgewickelt haben (BB. 7, 13, 38). Referenzprojekte (Ingenieurbau / Brückenbau): Vorlage von mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren, die in Art und Komplexität mit der Ausschreibung vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss zwingend folgende Kriterien erfüllen (BB. 13-15, 27, 38): 1. Neubau oder Ersatzneubau einer Großbrücke als Stahlverbundkonstruktion mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 Metern (BB. 14, 26). 2. Ausführung von Brückenmontagen im Querverschubverfahren oder mittels Längsverschub (BB. 13, 27, 30). 3. Abbruch eines Brückenbauwerks im Oberschwellenbereich unter Einsatz von schwimmendem Gerät / Pontons auf Bundeswasserstraßen (BB. 4, 38). Die Referenzen müssen Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer, Ausführungszeitraum und den Netto-Auftragswert enthalten. Referenzprojekte (Straßenbau): Vorlage von mindestens 2 Referenzprojekten über die Herstellung von Fahrbahnbefestigungen in bituminöser Bauweise der Belastungsklasse Bk 10 or Bk 100 nach RStO im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesstraßen oder Autobahnen) (BB. 8, 11).
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Qualifikation des Projektleitungsteams: Benennung einer festen Projektleitung sowie einer Stellvertretung. Gefordert wird für beide Personen (BB. 33) - ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation. - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung von Ingenieur- und Brückenbauprojekten.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gerätetechnische Ausstattung: Nachweis über den Zugriff auf die für die Baumaßnahme erforderlichen Spezialgeräte (z. B. verrohrte Bohrpfahlgeräte für Tiefgründungen Durchm. > 120 cm, Seilsägesysteme für den Betonabbruch sowie gepanzerte Bagger gem. DGUV-Information 201-027 für die baubegleitende Kampfmittelsondierung) (BB. 14, 21, 38, 42).
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Baustellenverordnung (BaustellV): Der Bieter verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator des Auftraggebers (BB. 41). Die für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeKo-Plan) erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 ArbSchG und die verfahrensbezogenen Ablaufpläne sind spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss einzureichen (BB. 41).
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Kampfmittelräumung: Die Erdarbeiten finden in kampfmittelverdächtigem Boden statt (BB. 42). Der Bieter muss bestätigen, dass sein eingesetztes Personal maßnahmenbezogen unterwiesen wird und eine verantwortliche Person gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG für die baubegleitende Kampfmittelräumung gestellt wird BB. 42).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer mit folgenden Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr): Für Personenschäden: mindestens von min. 5.000.000 EUR. Für Sach- und Vermögensschäden von min. 3.000.000 EUR.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für die Angebotsabgabe wird keine bestimmte Rechtsform gefordert. Im Falle der Auftragserteilung (Zuschlag) ist der Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder erforderlich. Mit dem Angebot ist zwingend eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung bestätigt und ein alleinvertretungsberechtigter Bevollmächtigter für das Verfahren und die Vertragsabwicklung benannt wird.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistungen (gemäß § 17 VOB/B): Vertragserfüllung: Für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR netto beträgt. Die Sicherheitsleistung kann durch Einbehalt oder Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme. Der Einbehalt wird nach mangelfreier Abnahme gegen Vorlage einer entsprechenden Bürgschaft abgelöst.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Finanzielle Vereinbarung & Zahlungsbedingungen: Die Vergütung erfolgt über Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gemäß § 16 VOB/B. Basis hierfür ist ein vom Auftragnehmer zu erstellender und vom Auftraggeber freizugebender Zahlungsplan (vgl. Punkt 4.2.4 der Unterlagen), der an die technologischen Bauphasen (Verschub, Brückenabbruch) anzupassen ist.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: rbeitsrecht: Es gelten die Bestimmungen des Bundes-Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Die Pflichten sind auf alle Unterauftragnehmer zu übertragen. Verkehr & Bauphasen: Die Ausführung erfolgt zwingend parallel und in Teilabschnitten gemäß den Bauphasen 1 bis 5 der Baubeschreibung unter permanenter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 3. Rettungswege sind ständig freizuhalten. Kampfmittel: Erdarbeiten im kampfmittelverdächtigen Bereich erfordern eine baubegleitende Räumung nach TS A-9.4.3 BFR KMR unter Aufsicht einer Fachkraft nach § 19 SprengG. Bagger müssen Panzerverglasung nach DGUV 201-027 aufweisen. Qualität: Es gelten die strengen Vorgaben der ZTV-ING. Für den RHD-Belag ist der Qualifikationsnachweis des Kolonnenführers vorzulegen. Abrechnung: Rechnungslegung erfolgt rein digital als eRechnung im Standard XRechnung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Nationale Registrierungsnummer: 03-0262200000-11
Postanschrift: Dorfstraße 17-19
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe-h@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 51139936-0 📞
Fax: +49 51139936-299 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN9Z/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN9Z 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN9Z 🌏
Name: Gemäß § 11 VOB/A-EU erfolgt die gesamte Verfahrenskommunikation (Angebote, Bieterfragen, Rügen) zwingend und ausschließlich über das Vergabeportal. Anfragen per regulärer E-Mail, Fax oder Telefon werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht nicht beantwortet. Bieter müssen sich eigenverantwortlich im Portal über Änderungen oder Antworten informieren.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RN9Z# Empfohlene Ortsbesichtigung: Den Bietern wird vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen, sich vor Ort über die baulichen und logistischen Gegebenheiten zu informieren. Spätere Nachforderungen (Nachträge), die auf Unkenntnis der ohne weiteres erkennbaren örtlichen Verhältnisse beruhen, werden nicht anerkannt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5113034-01 📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Kontaktdaten: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-573060 (2026-08-18)