Erbringung von Beratung & Projektleitung im Bereich Inputmanagement
AOK Sachsen - Anhalt
Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen und Unterstützung bei Projekten der Auftraggeberin sowie deren Umsetzungsbegleitung im Bereich Inputmanagement.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung › Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
- • Systemberatung und technische Beratung › Beratung im Bereich Projektleitung
- • Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit › Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-08-28 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: AOK SAN 2023 - 0017
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen - Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-527561
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 3 Auftragnehmern geschlossen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 215 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 168-527561 (2023-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: AOK SAN 2023 - 0017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen und Unterstützung bei Projekten der Auftraggeberin sowie deren Umsetzungsbegleitung im Bereich Inputmanagement.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen - Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-527561
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 3 Auftragnehmern geschlossen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel und Zweck der zu schließenden Rahmenvereinbarung ist die Begleitung der Transformation zum Servicemarktführer in der analogen und digitalen Welt professionell zu gestalten, neue Ansätze und Trends im Inputmanagement-Umfeld zeitnah zu erkennen und deren Nutzen für die Ziele der Auftraggeberin zu bewerten sowie die verschiedenen Projekte im Inputmanagement-Umfeld aus Sicht der Auftraggeberin professionell, strategisch aufeinander abgestimmt und erfolgreich durchzuführen. Dazu bedarf es den Zugriff auf ein breites Spektrum an Beratungs- und Methodenkompetenz im Gesundheitswesen, ein vielfältiges Erfahrungswissen sowie einen Ressourcenpool von erfahrenen Projektmanagern, welche die verschiedenen Projekte erfolgreich in den Linienbetrieb überführen (können).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr, bis längstens 31.12.2027 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr, bis längstens 31.12.2027 zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 3 Auftragnehmern geschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird grundsätzlich am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg erbracht. Davon abweichend, kann im Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin in geeigneten Einzelfällen die Leistungserbringung auch an einem anderen Ort als dem Sitz der Auftraggeberin (remote) erbracht werden; ein Anspruch des Auftragnehmers besteht nicht.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einfacher Auszug aus dem Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate); ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme im Fall von Personen- und Sachschäden von 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis.
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Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme im Fall von Personen- und Sachschäden von 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis.
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Der Bewerber/ Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Diese werden hinsichtlich Branchenerfahrung und des Grades ihrer inhaltlichen Vergleichbarkeit mit den Handlungsfeldern der ausgeschriebenen Leistung bewertet.
Auf die Inhalte und Ausführungen in der "Erklärung Referenzen" wird verwiesen.
Für die bei der Auftraggeberin zu erbringenden Leistungen werden auf Seiten des Bewerbers/ Bieters verschiedene Qualifikationen / Skills benötigt. Auf den "Fragenkatalog Eignung zum Teilnahmeantrag" wird verwiesen.
Für die Auftraggeberin ist ein Beraterteam vorzuhalten, welches über Erfahrungen im Rahmen von Digitalisierung, Prozessoptimierung, Personalmanagement und -entwicklung besteht und sich aus mindestens 6 Personen (3 Berater und 3 Projektleiter nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung) zusammensetzt.
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Durch das Beraterteam sind mindestens die Qualifikationen / Skills
- SAFe-Agilist und Scrum Master nachzuweisen.
Der Bewerber/ Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren (2020-2022) nachzuweisen. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss mindestens 50 Beratertage umfasst haben.
Für die Auftraggeberin ist ein Beraterteam vorzuhalten, welches über Erfahrungen im Rahmen von Digitalisierung, Prozessoptimierung, Personalmanagement und -entwicklung besteht und sich aus mindestens 6 Personen (3 Berater und 3 Projektleiter nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung) zusammensetzt.
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Durch das Beraterteam sind mindestens die Qualifikationen / Skills
- SAFe-Agilist und Scrum Master nachzuweisen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Bestätigung der:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (Russlandsanktionen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei einer höheren Anzahl als 5 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix des "Fragenkatalogs Eignung zum Teilnahmeantrag" und die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an.
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Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben.
Bei einer identischen Punktzahl entscheidet das Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6V51/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRA6V51 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
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3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
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4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6V51
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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