Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und ihrer verbundenen Unternehmen
Laufzeit: vom 01.04.2024 bis 31.03.2026 mit der Option auf Verlängerung um 1x2 Jahre bis 31.03.2028
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erbringung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und verbundene Unternehmen
EK-L_EC-2023-0033”
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und ihrer verbundenen Unternehmen
Laufzeit: vom 01.04.2024 bis 31.03.2026 mit...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und ihrer verbundenen Unternehmen
Laufzeit: vom 01.04.2024 bis 31.03.2026 mit der Option auf Verlängerung um 1x2 Jahre bis 31.03.2028
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und ihrer verbundenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen für die Berliner Wasserbetriebe und ihrer verbundenen Unternehmen.
Der betriebsärztliche Dienst nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus dem Gesetz über Betrierbsärzte, insbesondere aus dem § 3 ASiG (Aufgaben der Betriebsärzte) ergeben, einschließlich der Aufgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechend
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: s.h. Anlage Bewertungsmatrix
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zulassung als Arzt/Ärztin gem. ÄApprO gem. § 4 ASiG.
Gemäß § DGUV Vorschrift 2 müssen die eingesetzten Betriebsärzte/Betriebsärztinnen berechtigt sein, den...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zulassung als Arzt/Ärztin gem. ÄApprO gem. § 4 ASiG.
Gemäß § DGUV Vorschrift 2 müssen die eingesetzten Betriebsärzte/Betriebsärztinnen berechtigt sein, den ärztlichen Beruf auszuüben sowie die Gebietsbezeichnung
"Arbeitsmedizin" bzw. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen.
Die Fachkunde ist nachzuweisen (Bescheinigung/Approbation).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist....”
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).