Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
•Das vollständig ausgefüllt Dokument „124-LD Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung). Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
•Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-LD Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
•Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124-LD Hessen“ angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
• Mindestens zwei Referenzen (enthalten mindestens Auftraggeber/Ansprechpartner, Auf-tragssumme, Auftragszeitraum) über in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen sowie Ermächtigung für die Zentrale Vergabestelle, insoweit direkte Auskünfte bei den vom Bieter mit konkreten Kontaktdaten benannten Referenzstellen einzuholen. Es können nur solche Referenzen benannt werden, die auch bereit sind, Auskünfte zu erteilen bzw. sich als Referenzgeber zur Verfügung zu stellen.
• Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. – bei neuen Marktteilnehmern – anderweitige testierte Nachweise für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung IHK.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig).
• Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie ggfs. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
• Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Konkrete Angaben zum Geschäftsfeld des Unternehmens (Sparten, Beschäftigtenzahl, Kundenzahl in Sparte „Erdgas“ – differenziert nach Tarif-und Sondervertrag, Umsatz Gesamt- und Erdgasbereich, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Liefervolumen Erdgas GWh p. a.).