Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: eRecruitment-Software
Referenznummer: 2026-04-15-SYS-ARN
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer eRecruitment-Software”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 780 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die AOK-Gemeinschaft bilden qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für unternehmerisches Handeln und dauerhaften...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die AOK-Gemeinschaft bilden qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für unternehmerisches Handeln und dauerhaften Erfolg. Die Gewinnung der richtigen Mitarbeitenden ist hierbei ein entscheidender Faktor. Ziel dieser Aus-schreibung ist vor diesem Hintergrund die Bereitstellung, die Implementierung, das Customizing und der Betrieb einer eRecruitment-Software zur Abbildung des internen und externen Personalbeschaffungsprozesses als SaaS-Software.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/ vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt: - Personenschäden 3.000.000,00 EUR - Sachschäden 3.000.000,00 EUR - Vermögensschäden inkl. Datenschutz 3.000.000,00 EUR je Versi-cherungsfall, 2-fach maximiert pro Kalenderjahr a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden (Stichtag Ende Angebotsfrist), die nach Art, Umfang...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden (Stichtag Ende Angebotsfrist), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Jede Referenz muss zwingend sämtliche nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Im Rahmen des Referenzprojekts muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren eine cloudbasierte (SaaS) eRecruitment-Software betrieben worden sein. - Es muss sich bei der Referenzleistung um eine Leistung handeln, die im IT-Grundschutz dem BSI-Standard entspricht. - Jedes Referenzprojekt setzt einen Eingang von jährlich mindestens 25.000 Bewerbungen um. Zudem muss mindestens eine der beiden Referenzen die nachfolgende Mindestanforderung erfüllen: - Mindestens bei einem Referenzprojekt muss es sich um eine Leistung handeln, die eine Schnittstellen-Anbindung von onlinebasierten kognitiven Leistungstests umfasst. Das Nichterfüllen einer der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebots, dass die nachfolgend genannten Mindestanforderungen an Beratende und Entwickler, die im direkten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebots, dass die nachfolgend genannten Mindestanforderungen an Beratende und Entwickler, die im direkten Austausch mit der Auftraggeberin stehen, für die gesamte Laufzeit des Vertrages erfüllt sind: Beratende, die im direkten Austausch mit der Auftraggeberin stehen: - Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Beratungsprojekten - Fundierte Kenntnisse in digitalen Recruiting-Prozessen - Deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufen mindestens B 2 Entwickler, die im direkten Austausch mit der Auftraggeberin stehen - Deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufen mindestens B 2
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis D ohne Einschränkung an. (3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMFCB#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2026/S 074-259855 (2026-04-15)