Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB-Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) in den Gemeinden Oberkirch und Ottenhöfen zu realisieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind drei Gebietslose.
Die Lose 1 und 2 sind aus förderrechtlichen Gründen jeweils in zwei einzelne Cluster unterteilt. Ungeachtet der Clusteraufteilung handelt es sich sowohl bei Los 1, als auch bei Los 2 jeweils um einen Einzelauftrag im vergaberechtlichen, als auch im vertragsrechtlichen Sinn. Mithin bestehen die zu erbringenden Leistungen in Los 1 aus den Teilleistungen für die Cluster 1.1 sowie 1.2 und in Los 2 aus den Teilleistungen für die Cluster 2.1 sowie 2.2.
Die Cluster 1.2 und 2.2 unterliegen nicht der Förderung. Für die jeweiligen in den Clustern zu erbringenden Leistungen gelten die den Aufträgen in den Losen 1 und 2 zu Grunde liegenden Förderbestimmungen /-vorgaben in gleicher Weise verbindlich.
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Los 1: Einblasen von LWL-Mikrokabeln in Bestandsinfrastruktur
Los 2: 0,66 km Tiefbau / 4 Hausanschlüsse
Los 3: 8,85 km Tiefbau / 54 Hausanschlüsse
Näheres siehe Anlage 4 zur Baubeschreibung (Anlage 19 zu Angebots- und Vertragsbedingungen)
Die verbindlichen Mengen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 23-09 BOK Bau AG 2.2.
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB-Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB-Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) in den Gemeinden Oberkirch und Ottenhöfen zu realisieren.
“a)neben den unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen zur Eignung sind die Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24 zu...”
a)neben den unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen zur Eignung sind die Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24 zu den Angebots- und Vertragsbedingungen mit dem Angebot einzureichen;
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Quelle: OJS 2023/S 175-547750 (2023-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Breitbandnetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB- Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB- Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) in den Gemeinden Oberkirch und Ottenhöfen zu realisieren. Gegenstand dieser Ausschreibung sind drei Gebietslose. Die Lose 1 und 2 sind aus förderrechtlichen Gründen jeweils in zwei einzelne Cluster unterteilt. Ungeachtet der Clusteraufteilung handelt es sich sowohl bei Los 1, als auch bei Los 2 jeweils um einen Einzelauftrag im vergaberechtlichen, als auch im vertragsrechtlichen Sinn. Mithin bestehen die zu erbringenden Leistungen in Los 1 aus den Teilleistungen für die Cluster 1.1 sowie 1.2 und in Los 2 aus den Teilleistungen für die Cluster 2.1 sowie 2.2. Die Cluster 1.2 und 2.2 unterliegen nicht der Förderung. Für die jeweiligen in den Clustern zu erbringenden Leistungen gelten die den Aufträgen in den Losen 1 und 2 zu Grunde liegenden Förderbestimmungen /- vorgaben in gleicher Weise verbindlich. -------------------------------------------------------------------- Los 1: Einblasen von LWL-Mikrokabeln in Bestandsinfrastruktur Los 2: 0,66 km Tiefbau / 4 Hausanschlüsse Los 3: 8,85 km Tiefbau / 54 Hausanschlüsse Näheres siehe Anlage 4 zur Baubeschreibung (Anlage 19 zu Angebots- und Vertragsbedingungen) Die verbindlichen Mengen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
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Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-29 📅
Titel: Ottenhöfen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 490254
Postleitzahl: 77871
Postort: Renchen
Region: Ortenaukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@baum-bau.de📧
Telefon: 07843995540📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 312290322
Postleitzahl: 77652
Postort: Offenburg
Region: Ortenaukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@breitband-ortenau.de📧
Telefon: +497819605210📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CH5PJ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 9268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2024/S 022-064633 (2024-01-30)