Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert.
Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020 (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten:
- Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020;
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom
22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung);
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019);
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren;
- die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019);
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW);
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018;
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019);
- Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018);
- Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019).
Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1a).
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind 2 Gebietslose
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Umfang des Ausbaugebietes:
Los 1: Bestand 12.889 m; 36,1 km Tiefbau, 97 Hausanschlüsse
Los 2: Bestand 20.056 m, 10,1 km Tiefbau, 86 Hausanschlüsse
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 23-10-BOK-Bau 5.2
Kurze Beschreibung:
“Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives...”
Kurze Beschreibung
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
“a)neben den unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen zur Eignung sind die Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24...”
a)neben den unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen zur Eignung sind die Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24 "Auflistung der einzureichenden Unterlagen" mit dem Angebot einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 201-632577 (2023-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel
Kurze Beschreibung:
“Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein...”
Kurze Beschreibung
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020 (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020; - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019; - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung); - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019); - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren; - die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019); - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW); - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019; - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018; - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019); - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018); - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019). Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1a).
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
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Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-16 📅
Titel: Gemeinde Wolfach
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STRABAG GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 2038
Postleitzahl: 72250
Postort: Freudenstadt
Region: Freudenstadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info-freudenstadt@strabag.com📧
Telefon: 07441 919 507 22📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 312290322
Postleitzahl: 77652
Postort: Offenburg
Region: Ortenaukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@breitband-ortenau.de📧
Telefon: 0781 9605210📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CH054” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2024/S 046-135220 (2024-03-04)