Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe der Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten.
2. Wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden sein oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5.Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch darf über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden sein, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden sein. Außerdem darf sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
6. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, darf im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
8. Das Unternehmen oder deren nach Satzung bzw. Gesetz Vertretungsberechtigte darf/dürfen nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße von über 2 500 EUR belegt worden ist/sind und/ oder nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über 90 Tagessätzen belegt worden sein. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
9. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es ist zu erklären, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. eine Erklärung abgeben, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird. Ein Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, dies durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der Bieter in Anspruch genommen wird, zusammen mit dem Angebot vorgelegt werden. Auf Anforderung des Auftraggebers sind auch entsprechende Nachweise zum Beleg einer EEE des Unternehmens, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1) genannten Bedingungen.