Die Eisenbahnbrücke Güsen überführt das Bahnhofsnebengleis Nr. 25 des Bahnhofs Güsen zum DW-Schwellenwerk Güsen. Das vorhandene Bauwerk wurde im Jahr 1887 errichtet. Im Jahr 1950 wurde der Stahlüberbau des Kreuzungsbauwerks erneuert. Die Errichtung des neuen Bauwerks wird im Zuge des VDE Nr. 17 erforderlich, weil das unter dem Bestandsbauwerk befindliche Lichtraumprofil des EHK in seiner Breite nicht den Ausbauzielen für die Schifffahrt entspricht. Das vorhanden Brückenbauwerk wird daher an gleicher Stelle durch ein Bauwerk mit erheblich größerer Spannweite ersetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-24.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnbrücken
Referenznummer: 3837SB4-235.03/5601-054-05-02/1
Kurze Beschreibung:
“Die Eisenbahnbrücke Güsen überführt das Bahnhofsnebengleis Nr. 25 des Bahnhofs Güsen zum DW-Schwellenwerk Güsen. Das vorhandene Bauwerk wurde im Jahr 1887...”
Kurze Beschreibung
Die Eisenbahnbrücke Güsen überführt das Bahnhofsnebengleis Nr. 25 des Bahnhofs Güsen zum DW-Schwellenwerk Güsen. Das vorhandene Bauwerk wurde im Jahr 1887 errichtet. Im Jahr 1950 wurde der Stahlüberbau des Kreuzungsbauwerks erneuert. Die Errichtung des neuen Bauwerks wird im Zuge des VDE Nr. 17 erforderlich, weil das unter dem Bestandsbauwerk befindliche Lichtraumprofil des EHK in seiner Breite nicht den Ausbauzielen für die Schifffahrt entspricht. Das vorhanden Brückenbauwerk wird daher an gleicher Stelle durch ein Bauwerk mit erheblich größerer Spannweite ersetzt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. siehe Formblatt "Fbl 140 V1.1 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022-576 07-2022"
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Quelle: OJS 2023/S 165-521722 (2023-08-24)
Ergänzende Angaben (2023-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben