Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
siehe Vergabeunterlagen (z.B. FB 124 -Eigenerklärung; FB 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen (liegt den Vergabeunterlagen bei). Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (siehe auch aufgeführten Unterlagen unter dem Text hier). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wie im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" gefordert - sind spätestens dann, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, mindestens 3 Referenznachweise mit vergleichbaren Leistungen vorzulegen (Zeiträume und geforderte Angaben entnehmen Sie bitte dem hier aufgeführten Formblatt 124 - Eigenerklärung - liegt den Vergabeunterlagen bei) Die Angaben sind soweit es zutrifft wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch die gemachten Angaben muss der AG einschätzen können, ob das vorliegende Unternehmen die entsprechenden beruflichen Erfahrungen vorweisen kann sowie personell als auch wirtschaftlich und technisch in der Lage ist die ausgeschriebenen Arbeiten wie gefordert zu erfüllen.
Nachweise zur Eignung:
- 3 Referenznachweise (wie hier beschrieben)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Handwerksrolle bzw. bei IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Umsatz des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)