Ersatzneubau Straßenbrückenanlage Schleuse Eisenhüttenstadt

Wasserstraßen -Neubauamt Berlin

Die Straßenbrückenanlage Schachtschleuse Eisenhüttenstadt überführt die Gubener Straße (L372) über das Unterhaupt der Zwillingsschachtschleuse mit ihren beiden Schleusenkammern und die Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) bei Kanalkilometer 127,46. In unmittelbarerer Umgebung des Brückenbauwerkes und der Schachtschleuse in östlicher Richtung überspannt eine Eisenbahnbrücke der Deutschen Bahn den unteren Vorhafen der Schleuse. Während der Baumaßnahmen sind wohl die Schleuse einschließlich des Schleusengebäudes als auch die Eisenbahnbrücke im Nahbereich des Baufeldes zu beachten und zu erhalten. Die Kreuzungsanlage liegt in der östlichsten Kanalhaltung der Spree-Oder-Wasserstraße und steht in der Unterhaltungslast des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel (WSA). Das Bauwerk befindet sich im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) im Südosten des Bundeslandes Brandenburg im Stadtteil Fürstenberg (Oder) und verbindet den eingemeindeten Ortsteil Fürstenberg mit der Bundesstraße B 112 im Süden von Eisenhüttenstadt unweit der Deutsch-Polnischen-Grenze. Die Straßenbrücke Schachtschleuse Eisenhüttenstadt wurde im Zuge des Neubaus der Schachtschleuse (1924-1929) errichtet. Sie verfügt über zwei Richtungsfahrbahnen mit zugehörigem Geh- und Radweg auf beiden Kappen. Die Brücke setzt sich aus drei einzelnen, statisch bestimmt gelagerten, Überbauteilen zusammen. Ein vollständiger Ersatzneubau der Straßenbrücke ist aufgrund irreversibler Schäden und dem hohen Lebensalter des Bauwerks (> 90 Jahre) notwendig. Das WNA Berlin wird einen Ersatzbau für die Straßenbrücke an der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt errichten lassen. Der Überbau des Ersatzneubaus wird als Stahlhohlkasten mit Verbundplatte geplant. Die Unterbauten bestehen aus massiven begehbaren Stahlbetonwiderlagern, die auf Großbohrpfählen Ø 1,20 m tiefgegründet werden. Bauzeitlich wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Parallel werden Leitungen der TAZV (ADL DN 350), der KEV 2 x DN 140 und der Telekom DN 75 mit auf der Behelfsbrücke überführt. Diese Leitungen müssen im Baufeld entsprechend des Baufortschrittes verschwenkt und umgelegt werden. In der nördlich und südlich sich anschließenden Gubener Straße werden 600 m Straße grundhaft mit ausgebaut. Behelfsbrücke für Fußgänger und Radverkehr Stützweite 102,20 m Länge, 5-feldrig,

Deadline

Deadline 2026-09-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau Straßenbrückenanlage Schleuse Eisenhüttenstadt
Referenznummer: WNAB-SB7-14-2026-VOB-EU-B
Kurze Beschreibung:
Die Straßenbrückenanlage Schachtschleuse Eisenhüttenstadt überführt die Gubener Straße (L372) über das Unterhaupt der Zwillingsschachtschleuse mit ihren beiden Schleusenkammern und die Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) bei Kanalkilometer 127,46. In unmittelbarerer Umgebung des Brückenbauwerkes und der Schachtschleuse in östlicher Richtung überspannt eine Eisenbahnbrücke der Deutschen Bahn den unteren Vorhafen der Schleuse. Während der Baumaßnahmen sind wohl die Schleuse einschließlich des Schleusengebäudes als auch die Eisenbahnbrücke im Nahbereich des Baufeldes zu beachten und zu erhalten. Die Kreuzungsanlage liegt in der östlichsten Kanalhaltung der Spree-Oder-Wasserstraße und steht in der Unterhaltungslast des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel (WSA). Das Bauwerk befindet sich im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) im Südosten des Bundeslandes Brandenburg im Stadtteil Fürstenberg (Oder) und verbindet den eingemeindeten Ortsteil Fürstenberg mit der Bundesstraße B 112 im Süden von Eisenhüttenstadt unweit der Deutsch-Polnischen-Grenze. Die Straßenbrücke Schachtschleuse Eisenhüttenstadt wurde im Zuge des Neubaus der Schachtschleuse (1924-1929) errichtet. Sie verfügt über zwei Richtungsfahrbahnen mit zugehörigem Geh- und Radweg auf beiden Kappen. Die Brücke setzt sich aus drei einzelnen, statisch bestimmt gelagerten, Überbauteilen zusammen. Ein vollständiger Ersatzneubau der Straßenbrücke ist aufgrund irreversibler Schäden und dem hohen Lebensalter des Bauwerks (> 90 Jahre) notwendig. Das WNA Berlin wird einen Ersatzbau für die Straßenbrücke an der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt errichten lassen. Der Überbau des Ersatzneubaus wird als Stahlhohlkasten mit Verbundplatte geplant. Die Unterbauten bestehen aus massiven begehbaren Stahlbetonwiderlagern, die auf Großbohrpfählen Ø 1,20 m tiefgegründet werden. Bauzeitlich wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Parallel werden Leitungen der TAZV (ADL DN 350), der KEV 2 x DN 140 und der Telekom DN 75 mit auf der Behelfsbrücke überführt. Diese Leitungen müssen im Baufeld entsprechend des Baufortschrittes verschwenkt und umgelegt werden. In der nördlich und südlich sich anschließenden Gubener Straße werden 600 m Straße grundhaft mit ausgebaut. Behelfsbrücke für Fußgänger und Radverkehr Stützweite 102,20 m Länge, 5-feldrig,
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbrücken 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 26/063
Titel: Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Schleuse Eisenhüttenstadt
Beschreibung der Beschaffung:
Das WNA Berlin wird einen Ersatzbau für die Straßenbrücke an der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt errichten lassen. Der Überbau des Ersatzneubaus wird als Stahlhohlkasten mit Verbundplatte geplant. Die Unterbauten bestehen aus massiven begehbaren Stahlbetonwiderlagern, die auf Großbohrpfählen Ø 1,20 m tiefgegründet werden. Bauzeitlich wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Parallel werden Leitungen der TAZV (ADL DN 350), der KEV 2 x DN 140 und der Telekom DN 75 mit auf der Behelfsbrücke überführt. Diese Leitungen müssen im Baufeld entsprechend des Baufortschrittes verschwenkt und umgelegt werden. In der nördlich und südlich sich anschließenden Gubener Straße werden 600 m Straße grundhaft mit ausgebaut. Behelfsbrücke für Fußgänger und Radverkehr Stützweite 102,20 m Länge, 5-feldrig, Bauart nach Wahl des AN • Baugrube Abbruch Bestandsbauwerk: 2.000 m³ Verbau 500 m² Aushub 6.800 m³ Verfüllung 4.000 m³ • Ersatzneubau Überbau Stahlüberbau 600 t Verbund Platte Beton 305 m³ Verbundplatte Bewehrung 65 t Unterbauten Beton 900 m³ Bewehrung 130 t Tiefgründung 825 lfd. m • Straßenbau Aushub 650 m³ Asphaltbeton 3.500 m² Weiterhin sind Gegenstand dieser Ausschreibung im Wesentlichen: Baufeldfreimachung, Technische Planung, Errichten einer Behelfsbrücke, Leitungsumverlegung (Beauftragung durch den jeweiligen Leitungsbetreiber), Straßenbaurbeiten
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Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Im Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. -Auf Verlangen Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse, soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. - Angaben zu Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Nachweis durch mindestens 2 Referenzen. - Auf Verlangen Vorlage jeweils einer schriftlichen Referenz zu den o.g. Eigenerklärungen - Angaben zu Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. - Auf Verlangen Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben zu Registereintragungen - Auf Verlangen Vorlage zur Bestätigung der Erklärungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation -- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. --- Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. --- Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. --- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. --- Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. --- Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. -- Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist er auf Verlangen vorzulegen. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt - Erklärung, dass -- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister   oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden sind. -- ob für das Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. -- ob für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, für das jedoch Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen. Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen: 1. registerführende Stelle, 2. Registerbezeichnung, 3. Registernummer, 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung -- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. - Auf Verlangen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Auf Verlangen Vorlage einer qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oder-Spree 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert mit den Unterkriterien Bauablauf, Montagekonzept Ersatzneubau, Abruchkonzept Bestandsbauwerk, Behelfsbrücke Vorbemessung und Konstruktion, Liefernachweise Behelfsbrücke, Nachweis Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn für Leitungsträger, Nachweis Bauvorhaben mit vergleichbaren Koordinierungsaufwand als GU Ing.- und Leitungsbau. Die Bewertung der Unterkriterien siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Postanschrift: Gubener Straße, Schleuse Eisenhüttenstadt
Postleitzahl: 15890
Stadt: Eisenhüttenstadt

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VOB/A Abschnitt 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-29 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Nachgefordert werden nur vollständige Erklärungen, Angaben und Nachweise, die nicht mit den Zuschlagskriterien im Zusammenhang stehen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3 Referenzen des Planers für Unterbauten vergleichbarer Größenordnung
3 Referenzen des Planers für Überbau vergleichbarer Größenordnung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3 Referenzen BHB Montage Unterhaltung
3 Referenzen Abbrucharbeiten vergleichbarer Projekte
3 Referenzen Tiefbauarbeiten und Leitungsbau
3 Referenzen Herstellung/Ausführung Unterbauten (Massivbau)
3 Referenzen Herstellung/Ausführung Überbau (Werksfertigung und Einschub)
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A Abschnitt 2

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wasserstraßen -Neubauamt Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:991-07728-53
Postanschrift: Mehringdamm 129
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Region: Oder-Spree 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wna-berlin@wsv.bund.de 📧
Telefon: +49 30 69580401 📞
URL: www.wna-berlin.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=870037 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=870037 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
**** Gründe für Gesamtvergabe ***** • Das Bauvorhaben ist gekennzeichnet durch eine extreme Verzahnung verschiedener Gewerke wie Grund-, Massiv-, Stahl- und Straßenbau, sowie Leitungsarbeiten. Dadurch entsteht ein stark erhöhter Koordinationsaufwand. Die einzelnen Maßnahmen müssen inhaltlich, zeitlich und organisatorisch eng aufeinander abgestimmt sein, um unnötige Verzögerungen und Fehlerfolgen zu vermeiden – insbesondere bei beengten Platzverhältnissen wie bei dieser Maßnahme. Daneben ist der Bauablauf oft störanfällig, etwa durch Lieferengpässe, die die Bauzeit erheblich verlängern können. Eine Paketvergabe an ein Bauunternehmen hat den Vorteil, dass Verzögerungen in einer Teilmaßnahme möglicherweise durch terminliche Puffer im Gesamtablauf kompensiert werden können. • Eine Aufteilung in Lose führt zu unnötigen Zeitverzögerungen, da separate Vergabeverfahren zu einzelnen Leistungen erforderlich werden. Schon ein Nachprüfungsverfahren könnte den Zeitplan gefährden, da die einzelnen Leistungen in der Regel technisch und funktional miteinander verknüpft sind. Zudem ist der Markt für Bauunternehmen sehr angespannt. Es bestünde die Gefahr, dass für einzelne Teilaufträge nicht genügend Angebote abgegeben würden, da umfassendere Aufträge für die Bieter in der Regel wirtschaftlich attraktiver sind • Die Aufteilung in einzelne Maßnahmen wäre für die WSV mit einem erheblich erhöhten und kaum zu bewältigenden Organisationsaufwand verbunden. Denn bereits bei der Vergabe der einzelnen Teilmaßnahmen müssten diese und deren Zusammenspiel detailliert geplant werden – obwohl die konkrete Lösung sich nicht verändert. • Technische Gründe: Um das vom AG angestrebte Qualitätsniveau sicherzustellen, müssen alle Leistungserbringungsschritte in einer Hand gebündelt werden. Bei getrennten Ausschreibungen besteht das Risiko, dass die WSV Teilleistungen erhält, die nicht zusammenpassen, und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen. • Die Baustelle liegt in unmittelbarer Nähe zur Schleuse und ist durch beengte Platzverhältnisse geprägt. Die WSV hat Konflikte bei der Flächennutzung in Bezug auf Versorgung und Materiallieferung, sowie Baubetrieb. Die Paketvergabe an ein Bauunternehmen ermöglicht ggf. im Unterschied zur losweisen Vergabe an eine Vielzahl von Unternehmen, dass die Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf den Schleusenbetrieb geringgehalten werden. • Verzögerung des infrastrukturell bedeutsamen Projektes muss zwingend vermieden werden, zumal die Straße schon für den PKW- Verkehr gesperrt ist • Gegen eine Losaufteilung spricht ferner, dass die WSV auch ohne Einzelvergaben mittelständische Interessen ausreichend berücksichtigt und den Zweck der Losbildung erfüllt. Die WSV stellt durch die Vertragsgestaltung sicher, dass Mittelständler bei der Vergabe von Unteraufträgen nicht benachteiligt werden. • Ausnahmen vom Losgrundsatz: Um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu sichern, bleibt der Grundsatz der losweisen Vergabe bestehen. Jedoch sind mit dem neuen § 97a GWB Gesamtvergaben künftig zusätzlich möglich, wenn zeitlich dringende Gründe für eine schnelle Realisierung vorliegen. Voraussetzung für diesen Ausnahmetatbestand ist auch, dass der Auftragswert mindestens das Doppelte des jeweils einschlägigen EU-Schwellenwertes erreicht und das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert wird oder der Verkehrsinfrastruktur u.a. Bundeswasserstraßen zuzuordnen ist. Schnelle Vergabe notwendig, da Brücke zz. gesperrt, Anfragen der Stadt EHST zum Baubeginn und Fertigstellung liegen vor. EU-Schwellenwert liegt bei 5,4 Mio. Beim Entwurf liegt die Kostenschätzung über dem doppelten, Projekt gehört zur Verkehrsinfrastruktur der Bundeswasserstraße *****Gesamtkoordination des AN ******** Die Bauoberleitung, Bauüberwachung und Abrechnung für den Teil 1 WNA (Brücke) erfolgt durch das WNA Berlin und für die Teile 2 bis 4 (Telekom, KEV und TAZV) durch die jeweiligen Fachabteilungen der Leitungsträger. Die Rechnungslegung erfolgt je nach Teil an den jeweils zugehörigen AG. Die Koordinierung der Gesamtleistung der Teile 1 bis 4 erfolgt durch den AN. Der AN hat also alles zu tun, dass die Leistung des AN ohne Verzögerungen erfolgt, bzw. der Bauablauf so angepasst wird, dass es zu keinen Verzögerungen kommt.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499421 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 148-539630 (2026-07-09)