Die Sozialbehörde ist eine der zentralen Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und zuständig für die Felder Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Sie verantwortet in Hamburg die Gestaltung des Sozialwesens. Im Zusammenhang mit diesen Aufgaben ist sie auch für das ESF Plus Programm 2021-2027 sowie der Prioritätsachse ESF REACT EU zuständig. Damit ist sie verpflichtet, Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert zu evaluieren, um Konzept und Durchführung der Programme qualitativ zu verbessern. Auch sind regelmäßig Fortschritte bei der Programmdurchführung unter Berücksichtigung der Entwicklung der sozioökonomischen Lage an die EU-Kommission zu berichten (Überprüfung). Mit den Evaluierungen müssen funktional unabhängige Sachverständige beauftragt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Evaluierung von ESF Plus und ESF REACT EU.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg - Sozialbehörde
Postanschrift: Hamburger Straße 47
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360485📞
E-Mail: jscharf@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360485📞
E-Mail: jscharf@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG6XCV🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung eines Berichtswesens (Evaluierung) ESF Plus und ESF REACT EU für die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
FHH/ESF_01/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Sozialbehörde ist eine der zentralen Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und zuständig für die Felder Arbeit, Gesundheit,...”
Kurze Beschreibung
Die Sozialbehörde ist eine der zentralen Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und zuständig für die Felder Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Sie verantwortet in Hamburg die Gestaltung des Sozialwesens. Im Zusammenhang mit diesen Aufgaben ist sie auch für das ESF Plus Programm 2021-2027 sowie der Prioritätsachse ESF REACT EU zuständig. Damit ist sie verpflichtet, Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert zu evaluieren, um Konzept und Durchführung der Programme qualitativ zu verbessern. Auch sind regelmäßig Fortschritte bei der Programmdurchführung unter Berücksichtigung der Entwicklung der sozioökonomischen Lage an die EU-Kommission zu berichten (Überprüfung). Mit den Evaluierungen müssen funktional unabhängige Sachverständige beauftragt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Evaluierung von ESF Plus und ESF REACT EU.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252 000 💰
Ausgeschrieben wird eine Dienstleistung zur Evaluierung des ESF-Programms (Europäischer Sozialfonds Plus) sowie des REACT EU Programms in Hamburg nach Maßgabe eines Evaluierungsplanes, um für die ESF-Verwaltungsbehörde Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und Unionsmehrwert des ESF Plus Programms in Hamburg zu bewerten. Es sollen zwei programmbezogene Evaluierungen (zur Halbzeitüberprüfungen und zur abschließenden Programmevaluierung im Zeitraum 2024 bis 2028) durchgeführt werden, die mit thematisch zielübergreifenden und vorhabenbezogenen (Einzel)Evaluierungen flankiert werden sollen.
Weiterhin umfasst der Auftrag eine Untersuchung, ob eine thematische Evaluierung mit einer kontrafaktischen Wirkungsanalyse durchgeführt werden kann. Der Evaluierungsdienstleister muss ein Konzept zu den angewendeten Evaluierungsstandards nachweisen können, welches in Art, Umfang und Qualität den Standards für Evaluierungen der DeGEval (Gesellschaft für Evaluierung) entspricht oder diese direkt anwendet. Optional kann der Dienstleister beauftragt werden, ergänzende Analysen zur sozioökonomischen Lage und der länderspezifischen Empfehlungen der EU durchzuführen (optional).
Die Sozialbehörde beabsichtigt derzeit, für die Leistung ein Festbudget vorzugeben und die Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot einzig über die angebotene Qualität (insbesondere Leistungsumfang) zu treffen. Das Festbudget beträgt EUR 252.000,00 netto.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Evaluierung ist im Zeitraum 2024 bis 2028 vorzusehen. Die Angabe von 60 Monaten ist daher ein Schätzwert. Projektbezogene Verlängerungen sind insoweit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Evaluierung ist im Zeitraum 2024 bis 2028 vorzusehen. Die Angabe von 60 Monaten ist daher ein Schätzwert. Projektbezogene Verlängerungen sind insoweit möglich.
Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 10% (Leistungsfähigkeit) zu 90% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 100 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL: 100 Punkte,
- TL1: 200 Punkte,
- TL2: 700 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Abschnitt III.1 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Für die Bewertung der Qualität gilt in absteigender Reihenfolge der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit Folgendes: Evaluierungen
- zum Europäischen Sozialfonds (sehr gut),
- zu anderen europäischen Strukturfonds (gut),
- zu anderen europäischen Förderprogrammen (vollbefriedigend),
- zu arbeitsmarktpolitischen Bundes- oder Landesprogrammen (befriedigend),
- sonstige vergleichbare Evaluierungen (ausreichend).
Je mehr (bis zu 3) Referenzen ein Bewerber mit hoher Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit einreicht, desto höher die Punktzahl.
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die Sozialbehörde strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die Sozialbehörde vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne...”
Beschreibung der Optionen
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: ESF Programm CCI 2021DE05SFPR007
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Sozialbehörde für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Sozialbehörde für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Evaluierung von Förderprogrammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Sozialbehörde für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Sozialbehörde für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Sozialbehörde behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich =...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung von vergleichbaren Evaluierungen) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.06.2018). Als vergleichbare Leistung gelten Evaluierungen, die im Auftrag des öffentlichen Sektors oder im Auftrag Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts in einer Größenordnung von (summiert) mind. 100.000 Euro netto durchgeführt wurden und folgende inhaltliche Ausrichtung beinhalten:
- von öffentlicher Hand geförderter sozialer und/oder arbeitsmarktpolitischer Projekte sowie
- Bezugnahme und Einbettung der Evaluierungen in einem strategischen Kontext.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Für die Bewertung der Qualität gilt in absteigender Reihenfolge der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit Folgendes: Evaluierungen
- zum Europäischen Sozialfonds (sehr gut),
- zu anderen europäischen Strukturfonds (gut),
- zu anderen europäischen Förderprogrammen (vollbefriedigend),
- zu arbeitsmarktpolitischen Bundes- oder Landesprogrammen (befriedigend),
- sonstige vergleichbare Evaluierungen (ausreichend).
Zum Maßstab der Bewertung der Referenzen vgl. weitere Einzelheiten unter Ziff. II.1.9).
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 3 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Sozialbehörde kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu TL2: Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz vorzulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-26
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die...”
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Sozialbehörde erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19. Juni 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Sozialbehörde behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Sozialbehörde keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Sozialbehörde kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die Sozialbehörde behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 3. Juli 2023 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Sozialbehörde ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Sozialbehörde zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Zu Ziff. IV.1.4: Die Sozialbehörde behält sich vor, die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6XCV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 102-321938 (2023-05-25)