Erweiterung 110-kV-Schaltanlage UW Neuenheim

Stadtwerke Heidelberg GmbH

Im Rahmen einer umfassenden Erneuerungs- und Erweiterungsstrategie plant die SWH-N eine Erhö-
hung der installierten Leistung in der Umspannanlage Neuenheim (nachfolgend UW Neuenheim ge-
nannt). Hierzu soll das UW um einen dritten 110-/20-kV-Transformator (nachfolgend T103 genannt)
erweitert werden. Der Transformator befindet sich bereits im städtischen Stromnetz und wird lediglich
in das UW Neuenheim verlagert. Für die Erweiterung müssen eine neue Trafowanne sowie die nötigen
Stahlgerüste für u. a. Sternpunkterdung und Überspannungsableiter errichtet werden. Des Weiteren
muss die bestehende 110-kV-Schaltanlage um ein Trafofeld erweitert und der Anschluss an den neuen
Transformator hergestellt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Referenznummer: 2023-04-04/006
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer umfassenden Erneuerungs- und Erweiterungsstrategie plant die SWH-N eine Erhö- hung der installierten Leistung in der Umspannanlage Neuenheim (nachfolgend UW Neuenheim ge- nannt). Hierzu soll das UW um einen dritten 110-/20-kV-Transformator (nachfolgend T103 genannt) erweitert werden. Der Transformator befindet sich bereits im städtischen Stromnetz und wird lediglich in das UW Neuenheim verlagert. Für die Erweiterung müssen eine neue Trafowanne sowie die nötigen Stahlgerüste für u. a. Sternpunkterdung und Überspannungsableiter errichtet werden. Des Weiteren muss die bestehende 110-kV-Schaltanlage um ein Trafofeld erweitert und der Anschluss an den neuen Transformator hergestellt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hochspannungskabel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Heidelberg GmbH
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 42-50
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://swhd.de/ 🌏
E-Mail: roberto.schwan@swhd.de 📧
Telefon: +49 6221/513-2607 📞
Fax: +49 6221/513-3330 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYWT2KV813/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYWT2KV813 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2024-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-340205
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens: Schritt 1 des Verfahrens: Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Gesonderte Unterlagen / Formblätter für den Teilnahmeantrag werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich. Bitte ausschließlich den Link für Teilnahmeanträge verwenden, der im Abschnitt I.3) der Bekanntmachung angegeben ist. (Nicht über die Kommunikationsschnittstelle zusenden!) Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) über die Vergabeplattform ist der 23.06.2023. Schritt 2 des Verfahrens: Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind. Wir behalten uns vor, den Zuschlag auf der Grundlage der auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWT2KV813
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer umfassenden Erneuerungs- und Erweiterungsstrategie plant die SWH-N eine Erhö-
hung der installierten Leistung in der Umspannanlage Neuenheim (nachfolgend UW Neuenheim ge-
nannt). Hierzu soll das UW um einen dritten 110-/20-kV-Transformator (nachfolgend T103 genannt)
erweitert werden. Der Transformator befindet sich bereits im städtischen Stromnetz und wird lediglich
in das UW Neuenheim verlagert. Für die Erweiterung müssen eine neue Trafowanne sowie die nötigen
Stahlgerüste für u. a. Sternpunkterdung und Überspannungsableiter errichtet werden. Des Weiteren
muss die bestehende 110-kV-Schaltanlage um ein Trafofeld erweitert und der Anschluss an den neuen
Transformator hergestellt werden.
gem. Dokument "Projektbeschreibung" der Teilnahmeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in den beigefügten Formularen der Teilnahmeunterlagen.
- Die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitserklärung ist unterschrieben beizufügen.
- Die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur EU-Sanktionsverordnung ist ebenfalls unterschrieben beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet ist. Diese Eignung setzt voraus, dass der Bewerber alle in den Auftragsunterlagen aufgeführten Mindestkriterien erfüllt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eigenerklärung hinsichtlich einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
Für Sachschäden: 10.000.000,00 EUR je Schadensfall
Für Personenschäden: 10.000.000,00 EUR je Schadensfall
Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag auszufüllen und einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRLYWT2KV813/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens:
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Gesonderte Unterlagen / Formblätter für den Teilnahmeantrag werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
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Bitte ausschließlich den Link für Teilnahmeanträge verwenden, der im Abschnitt I.3) der Bekanntmachung angegeben ist. (Nicht über die Kommunikationsschnittstelle
zusenden!)
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) über die Vergabeplattform ist der 23.06.2023.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
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Wir behalten uns vor, den Zuschlag auf der Grundlage der auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWT2KV813

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
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Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 108-340205 (2023-06-02)