Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt 124 -Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 3)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.