Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Waldschule, Aufzugsanlagen Hauptgebäude
2023_205.21.70/tb
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Kurze Beschreibung: Aufzugsanlagen Hauptgebäude
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Wald 1, 69190 Walldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“1 St. Personenaufzug 630 Kg - Behindertengerecht
1 St. RWA/Aufzug-Schachtentrauchung” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-10 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Vertragsbedingungen - Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Vertragsbedingungen - Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW - Cloud_Hinweis auf Anlagen_Anlagenliste_09.10.2023
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-14
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-14
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt WalldorfNußlocher Straße 4569190 WalldorfDeutschland
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung, zentraler Rechnungseingang)...”
Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung, zentraler Rechnungseingang) übermittelt. Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://www.auftragsboerse.de. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt!
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 198-620080 (2023-10-09)