EU, Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen in Cottbus, 22.06.2026

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.

Deadline

Deadline 2026-06-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU, Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen in Cottbus, 22.06.2026
Referenznummer: EU, Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen in Cottbus, 22.06.2026
Kurze Beschreibung:
Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Nord
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen in Liegenschaften in Cottbus, in folgenden Losen: Los 1: Nord Los 3: Sandow / Ost Los 4: Ströbitz / Südstadt Los 5/2: Spremberger Vorstadt zu vergeben. Dazu fordern wir Sie auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. In Ihren Angebotspreisen sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren, wie: - die Fahrtkosten, An- und Abfahrt, zu den Objekten - sämtliche Personalkosten inkl. Vor- und Nachbereitungsleistungen - sämtliche Material- und Gerätekosten (Fahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, etc.) - alle weiteren mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (direkt oder indirekt) - Zeit z.B. für gemeinsame vor-Ort-Termine, eigenständige Kontrollen der Leistungen, Pflegebesprechungen etc. An der Ausschreibung dürfen sich nur Firmen beteiligen, die eine geeignete Qualifikation besitzen und die entsprechenden Nachweise den Angebotsunterlagen beifügen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 📦
Postanschrift: 03046
Postleitzahl: 03046
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 10
Weitere Informationen zur Verlängerung:
1. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und wird für eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 abgeschlossen. 2. Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt, so verlängert sich der Vertrag immer um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist für die Vertragspartner beträgt jeweils sechs Monate zum Ende des Kalenderjahres.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): für die Darstellung nachfolgender Konzepte:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Sandow/ Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Ströbitz/ Südstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 5/2
Titel: Spremberger Vorstadt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es werden nur elektronsiche Angebote zugelassen. Aus diesem Grund werden keine Gasthörer bei der Angebotsöffnugn zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-22 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur elektronsiche Angebote zugelassen. Aus diesem Grund werden keine Gasthörer bei der Angebotsöffnugn zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind zusammen mit dem Angebot einzureichen: - Deckblatt unterzeichnet - Mustervertrag, nicht zu unterzeichnen - ausgefüllte Datei "Kalkulation Grünpflege" / alle Tabellenblätter der Datei "Kalkulation Grünpflege" ausgefüllt als elektronisches Angebot in xlsx-Format - Tabellenblatt "Preisblatt Gesamt" der Datei "Kalkulation Grünpflege" vom Bieter unterzeichnet (als elektronisches Angebot ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt) - Informationen und Leistungsbeschreibung GWC Grünpflege - Anlage "Referenzliste" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Umsätze und Mitarbeiter" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Eigenerklärung allgemein" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Eigenerklärung GZR" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Antikorruptionserklärung" aus Datei "Anlage Referenzen und Erklärungen" - Anlage "Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien" - Anlage "Brandenburgisches Vergabegesetz (BVG) einfach" Anlage "Selbstauskunft Kreditoren 2026" sowie in Abhängigkeit des Angebotes: - Anlage "Brandenburgisches Vergabegesetz (BVG) SUB" Folgende Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Nachweis über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben - Nachweis über ordnungsgemäß entrichtete Unfallversicherung - Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherungen - Eintragung in das Gewerbezentralregister - Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. in das Handelsregister - Nachweis der Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaft - Gewerbeanmeldung
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Eignung ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbarer Auftrag aufzuführen. Es gelten ausschließlich die Angaben in dieser Unterlage. Es wird um die Informationen an den jeweils dafür vorgesehenen Stellen gebeten. Die ausschreibende Stelle behält sich eine Überprüfung vor, der Bieter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Aufträge, die nicht innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sind, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss vergleichbare Mindestumsätze in Bezug auf die ausgeschiebene Leistung der Jahre 2024, 2025 nachweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die AN ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden 2.000.000,00 Euro Sachschäden 1.000.000,00 Euro Tätigkeitsschäden 1.000.000,00 Euro Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
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Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stefan.bramburger@gwc-cottbus.de 📧
Telefon: +49 3557826-122 📞
URL: https://www.gwc-cottbus.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKPV/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKPV 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKPV 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HKPV#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 097-347811 (2026-05-20)