EU-weite Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme von Drehmaschinen für die Gewerbeschule Villingen-Schwenningen

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Inbetriebnahme von Drehmaschinen für die Gewerbeschule Villingen-Schwenningen

Deadline

Deadline 2026-07-01

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Lieferung und Inbetriebnahme von Drehmaschinen für die Gewerbeschule Villingen-Schwenningen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Inbetriebnahme von Drehmaschinen für die Gewerbeschule Villingen-Schwenningen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drehmaschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 243.3.2026-01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Conrad-Heby-Str. 1
Postleitzahl: 78048
Stadt: Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-21 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-01 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-01 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-01 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Im Ermessen des Käufers können einige Unterlagen nachgereicht werden. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Betrug
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die zwingenden fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08326-A1784-40
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Postleitzahl: 78048
Postort: Villingen-Schwenningen
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Schule, Hochbau und Gebäudemanagment
E-Mail: ashg-vergabe@lrasbk.de 📧
Telefon: +49 77 21 913 0 📞
URL: http://www.lrasbk.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89289918 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E89289918 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport-elvis.de 🌏
Name: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens und die Kommunikation erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: - der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-373004 (2026-05-29)
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