Durchführung der OGS-Mittagsverpflegung an fünf Schulen in der Stadt Übach-Palenberg.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) dargestellten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Referenznummer: 2023-02-OGS
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der OGS-Mittagsverpflegung an fünf Schulen in der Stadt Übach-Palenberg.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heinsberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-04 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 067-200466
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 067-200466 (2023-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 136-435366 (2023-07-13)