Evaluation des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020 bis 2025)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Umweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech . Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.

Deadline

Deadline 2026-07-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020 bis 2025)
Referenznummer: Z I 3 VSt - 1973/2026
Kurze Beschreibung:
Umweltinnovationen und Klimatechnologien sind zentrale Säulen der deutschen Industrie und des Mittelstands. Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ (kurz EXI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) seit 2016 den deutschen Clean- und GreenTech-Mittelstand bei Projekten, die den Know-how-Transfer sowie die Anwendung deutscher Umweltschutz- und Ressourceneffizienztechnologien weltweit unterstützen. Globaler Umwelt- und Klimaschutz gelingt nur, wenn auch die notwendigen Infrastrukturen sowie rechtliche, politische und administrative Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Förderprogramm stärkt die deutsche Clean- und GreenTech-Branche (überwiegend KMU) darin, gemeinsam mit lokalen Partnern weltweit nachhaltige technische Lösungen für Umweltprobleme umzusetzen. Als Umweltprogramm mit klarem Wirtschaftsfokus fördert es investive Projekte in den Bereichen: • Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft • Wasser- und Abwassertechnik • Netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien und • Innovative Querschnittstechnologien Die EXI bilanziert zu ihrem zehnjährigen Bestehen über 200 Projekte mit „GreenTech made in Germany“ in rund 100 Entwicklungs- und Schwellenländern und einem Fördervolumen von 82 Millionen Euro. Mit ihrem Umweltfokus und ihrem vergleichsweise flexiblen Unterstützungsprofil schlägt die EXI im Förderkontext des Bundes eine Verbindung zwischen dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und klassischer Exportförderung. Die EXI hat sich als wichtiger Baustein im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit – insbesondere zu Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) - etabliert und ergänzt die „klassische“ Außenwirtschaftsförderung mit einem spezifischen Umweltfokus. Gegenstand ist die zweite Evaluierung des EXI-Förderprogramms. Es sollen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ untersucht werden. Eine Evaluierung des Programms soll eine fundierte Einschätzung der erzielten positiven Effekte ermöglichen, aber auch Defizite aufzeigen, sodass der Auftraggeber auf dieser Basis die Gestaltung künftiger Maßnahmen und Programme gegebenenfalls optimieren kann. Im Jahr 2021 wurde die EXI erstmalig von der „Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH“ (IFGE) im Auftrag des Bundesumweltministerium für den Zeitraum von Programmbeginn 2016 bis 2019 evaluiert. Diese erste Evaluation stellt den Ausgangspunkt für die zweite Evaluation der EXI dar. Das Förderprogramm hat in den letzten Jahren mehrere Neuerungen erfahren und wurde stetig weiterentwickelt. Wesentliche Meilensteine waren z.B. die Einführung der EXI-Baumpflanzaktion, das neue Handlungsfeld für grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung (seit März 2021), der Wechsel der Projektträgerin für die EXI im Januar 2022, der neue Programmname „Exportinitiative Umweltschutz“ (bis Juli 2021 unter „Exportinitiative Umwelttechnologien“) sowie insb. auch die Schwerpunktsetzung der EXI im Jahr 2022 auf investiven Komponenten für mehr Investitionsförderungen im Bereich GreenTech . Gegenstand der Evaluierung sind die im Rahmen der Förderrichtlinien vom 21. Mai 2019, 30. April 2021 sowie vom 02. Mai 2024 geförderten und durchgeführten Projekte . Es handelt sich dabei um 75 Einzel- und Verbundprojekte mit insgesamt 94 Teilvorhaben, die im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN bewilligt wurden und deren Projektlaufzeit gleichzeitig beendet ist. Die überwiegende Anzahl an Projekten (über 70 Teilvorhaben) ist bereits formal abgeschlossen worden. Zu den Zuwendungsprojekten gehören zusätzlich 12 Einzelmaßnahmen , sogenannte Ländermodule, die Teil der Evaluation sein sollen. Diese wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 vom BMUKN beauftragt und von der Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 162 100 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1973/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Es ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-21 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-15 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich
der Durchführung von Evaluationen mit einer Kombination qualitativer und quantitativer Erhebungsmethoden Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der Durchführung von Evaluationen von Projektförderprogrammen auf nationaler und/oder internationaler Ebene (z.B. Außenwirtschaftsförderung) Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der Durchführung von Förderungen im Bereich Umwelttechnologien (z.B. Clean- und GreenTech, Kreislauf- und (Ab-Wasserwirtschaft) Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
von Zuschussförderungen Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen) Bewertet werden: Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Evaluation von Förderprogrammen und Projekten im Bereich Klima- und Umweltschutz (Erstellung von Evaluationskonzepten, Erfahrungen in der Durchführung und Anwendung von Evaluationsmethoden, Auswertung und Triangulation der Daten und Entwicklung und Validierung von adressatenbezogenen Handlungsempfehlungen). Hierzu wird die Eigenerklärung zu Personal (Formular 3.13 der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Formular 03.03.1) oder eigener Unterlage gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 (Formular 03.26 der Vergabeunterlagen) oder gleichwertig
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 200.000 € netto betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 03.09 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen
ausgewertet
ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr.
4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Nationale Registrierungsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de 📧
Telefon: 030-18305-0 📞
URL: https://www.bundesumweltministerium.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bundesumweltministerium.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=869062 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=869062 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499 0 📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 117-423370 (2026-06-18)