Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung („Evaluation 2026“)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge über die Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Diese Rahmenverträge umfassen insbesondere die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen. Die zukünftigen Auftragnehmer sollen hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt in zwei Losen. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist den Verträgen sowie den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-10-15

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung („Evaluation 2026“)
Referenznummer: 14022#00003#0028
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge über die Evaluation von Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Diese Rahmenverträge umfassen insbesondere die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen. Die zukünftigen Auftragnehmer sollen hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt in zwei Losen. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist den Verträgen sowie den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: Evaluation
Titel: Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen mit qualitativen und quantitativen Methoden
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das hier ausgeschriebene Los 1 des Rahmenvertrags umfasst primär die Evaluation von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneter Behörden („Verbund Bundesregierung“). Neben der Evaluation dieser externen Kommunikation ermöglicht dieses Los auch die Evaluation hausinterner Produkte der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, etc.) sowie von internen Prozessen durch Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bedarfsträger (interne Kommunikation). Es beinhaltet qualitative Methoden wie Gruppendiskussionen, qualitative Workshops, Insight Communities, Tiefeninterviews sowie quantitative Methoden wie computergestützte Befragungen (CATI, CAPI, CASI, CAWI), schriftlich-postalische Interviews/Push-to-web-Befragungen, Mixed Mode-Befragungen, Einschaltungen von Fragen in einen Omnibus und Onsitebefragungen. Zudem sind auch Usability Tests möglich (mit qualitativen oder quantitativen Methoden). Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber erhält das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Option wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer abgegeben.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Medienresonanzanalyse
Titel: Medienresonanzanalyse und Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien
Beschreibung der Beschaffung:
Das hier ausgeschriebene Los 2 des Rahmenvertrags beinhaltet die Medienresonanzanalyse und die Analyse der Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Medien für die Bundesregierung, die jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneter Behörden („Verbund Bundesregierung“). Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gem. den gesetzlichen Vorgaben.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz Der Bieter gibt den Brutto-Umsatz auf dem Gebiet der Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluationen (Los 1) für die letzten drei aufeinanderfolgenden abgeschlossenen Geschäftsjahre an, wobei das letzte Geschäftsjahr in 2025 bzw. sofern noch nicht abgeschlossen in 2024 enden muss. Mindestanforderung: Für Los 1 wird mindestens ein durchschnittlicher Umsatz (brutto) i. H. v. 5 Mio. € bezogen auf den Leistungsgestand (Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr erwartet.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung Der Bieter gibt an, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene und marktübliche Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird. Mindestanforderung: Erwartet wird für Los 1 eine Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufweist: • 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und • 2 Mio. € für reine Vermögensschäden und Schäden wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mitarbeitende Personalstärke Für Los 1 gibt der Bieter die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeitenden des Unternehmens im Bereich Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation an, verteilt auf die Funktionen: • Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge, • Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie • Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen. Mindestanforderung Der Bieter muss eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Mitarbeitenden beschäftigen, um zu gewährleisten, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten oder bei parallellaufenden Projekten für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt. Bei Los 1 mind. 20 festangetellte Mitarbeitende auf dem Gebiet Markt- und Meinungsforschung inkl. Evaluation, verteilt auf die Funktionen Planung und strategische Beratung, Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge sowie Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge, Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen (siehe Erläuterungen zu den Positionen 68 bis 70 im Preisblatt). Verantwortliche Personen Für Los 1 benennt der Bieter zwei Personen (pro Rolle) die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand für die folgenden Rollen eingesetzt werden sollen: • Planung und strategische Beratung, • Projektleitung und Steuerung der Einzelaufträge • Unterstützung bei Projektleitung und Steuerung und • Moderation von Fokusgruppen, qualitativen Workshops und Durchführung von Tiefeninterviews/Einzelexplorationen. Qualifikation der Mitarbeitenden Zu den angegebenen Personen für Los 1 und Los 2 sind folgende Angaben zu machen: • Name und Vorname, • Ausbildung/Abschluss; • beruflicher Werdegang (Stationen mit Nennung der Haupttätigkeit); • Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden), • ein Referenzprojekt mit dem Aussschreibungsgegenstand vergleichbaren Auftrag (Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, Bezeichung des Projekts, Beschreibung des Projektinhalts inkl. Laufzeit, Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts, zeitlicher Umfang der persönlichen Tätigkeit). Mindestanforderung Die nötige Fachkunde gilt als vorhanden, wenn die für die Erfüllung des Auftrags benannten verantwortlichen Personen durch fachspezifische Ausbildung, beruflichen Werdegang sowie ggf. Fortbildungen/Zertifizierungen/weiteren Kenntnissen den Anforderungen an die für den Auftraggeber umzusetzenden Maßnahmen besonders gerecht werden. Die Mitarbeitenden müssen über eine einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (z. B. ein Studium der Sozial-, Politik- oder Kommunikationswissenschaften, ökonomisches oder psychologisches Studium) verfügen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensreferenzen Darüber hinaus muss der Bieter zur Prüfung seiner Eignung nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrungen verfügt. Hierzu nennt er Referenzen, die er für die Auftraggeber erbracht hat und für die folgende Angaben zu machen sind: • Name und Anschrift Auftraggeber, • Ansprechpartner einschließlich Kontaktdaten, • Ausführliche Projektbeschreibung u. a. mit Aussagen zur Ausgangslage, Zielsetzung und Darstellung der selbst erbrachten Leistung, • Zeitraum der Durchführung. Mindestanforderung: Der Bieter muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in der Erbringung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (u. a. hinsichtlich Volumen, Tätigkeiten/Leistungen) verfügt. Dazu gibt der Bieter je Los zwei Referenzen an, in denen er seit Januar 2023 entsprechende Tätigkeiten für Auftraggeber vertragsgerecht erbracht hat. Für Los 1 muss jeweils eine Referenz für die folgenden Bereiche nachgewiesen werden: • qualitative Untersuchungsmethoden und • quantitative Untersuchungsmethoden. Die Ausführungen müssen hinreichende Erfahrungen erkennen lassen, die eine Einschätzung zulassen, ob der Bieter in der Lage ist, die jeweils geforderte Leistung vertragsgerecht zu erbringen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) CATI Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Telefon Interviews (CATI) durchzuführen. Es wird ein eigenes Telefonstudio vorausgesetzt. Sofern kein eigenes Telefonstudio vorhanden ist, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CATI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird. Der Bieter gibt die Anzahl der Telefonplätze und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an. b) CAPI, CASI: Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Personal Interviews (CAPI) und Computer Assisted Self Interviews (CASI) durchzuführen. Sofern er keine eigenen Interviewer bzw. Geräte für CAPI- bzw. CASI-Studien hat, muss der Bieter seine(n) Unterauftragnehmer nachweisen, mit dem/denen er die CAPI- bzw. CASI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird. Der Bieter gibt die Anzahl der CAPI-Interviewer, die Anzahl der für CAPI- bzw.- CASI-Studien vorhandenen Geräte (Tablets o.ä.) und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/ Auswertungssoftware an. c) CAWI: Der Auftragnehmer muss die technischen und personellen Voraussetzungen bieten, um Computer Assisted Web Interviews (CAWI) durchzuführen. Diese müssen in der Regel mittels aktiv rekrutiertem Online-Access-Panel durchgeführt werden, in dem die üblichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung sichergestellt sein müssen. Sofern der Bieter über kein eigenes Online-Access-Panel verfügt, muss er seine(n) Unterauftragnehmer benennen, mit dem/denen er die CAWI-Studien in der Vertragslaufzeit für den „Verbund Bundesregierung“ durchführen wird. Der Bieter gibt den Umfang des/der Online-Access-Panels und die eingesetzte Befragungssoftware sowie die Analyse-/Auswertungssoftware an. Für die Angaben bei Buchstaben a) bis c) ist das als Anlage 7 beigefügte Formblatt „Technische Gegebenheiten“ zu nutzen. Mindestanforderungen (Buchstaben a) bis c)): Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Angaben darauf schließen lassen, dass die technischen Gegebenheiten vorliegen, um die Studien fach- und termingerecht durchführen zu können.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unzulässig ist/sind insbesondere: - verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies nicht zu vertreten, - eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form, - nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bewerber-/bietereigenen Eintragungen, - Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, - wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, - Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter, - fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen, - Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
Mehr anzeigen
Zwingende oder fakultative Ausschlussgründe Ein Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs, § 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129b des Strafgesetzbuchs, 2. § 89c des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs, 7. § 108e des Strafgesetzbuchs, 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs, 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs oder § 233a des Strafgesetzbuchs. Einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Des Weiteren liegt nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB im Vergabeverfahren grundsätzlich ein Ausschlussgrund vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Nach § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Von den vorgenannten Regelungen bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unberührt. Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Angebotsformulars wird versichert, dass Verurteilungen oder Geldbußen oder Verwaltungsentscheidungen wegen der oben erwähnten Tatbestände oder für vergleichbare Tatbestände nach den am Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften während der letzten 2 Jahre gegen mich/das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht verhängt worden sind und auch keine sonstigen der oben genannten Ausschlussgründe vorliegen. Sollte ein Bieter nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe schriftlich darzulegen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden: a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zum Nachweis darüber, dass Bieter nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bieter um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Angebotsformulars wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bieter nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt. Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Nationale Registrierungsnummer: t:030182722720
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889110 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889110 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Gem. den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-631670 (2026-09-11)