Abschluss eines Rahmenvertrags über Cloudleistungen für die Bereitstellung einer SaaS Lösung digitale Signatur nebst damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gem. Einzelabruf
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EVB-IT Cloudvertrag Digitale Signatur
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrags über Cloudleistungen für die Bereitstellung einer SaaS Lösung digitale Signatur nebst damit im Zusammenhang stehenden...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags über Cloudleistungen für die Bereitstellung einer SaaS Lösung digitale Signatur nebst damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gem. Einzelabruf
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 228 040 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Rahmenvertrages sind folgende Cloudleistungen: SaaS Lösung digitale Signatur nebst damit im Zusammenhang stehende Leistungen gem. Einzelabruf...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Rahmenvertrages sind folgende Cloudleistungen: SaaS Lösung digitale Signatur nebst damit im Zusammenhang stehende Leistungen gem. Einzelabruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird die vertragsgegenständlichen Cloudleistungen gem. den Regelungen des EVB-IT Cloudvertrags sowohl für sich selbst als auch für sämtliche mit der BITMARCK-Gruppe aktuell und künftig gesellschaftsrechtlich verbundenen Krankenkassen sowie weiteren Gesellschaften der BITMARCK-Gruppe (Kunden) abrufen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität/Technischer Wert gem. Anforderungskatalog Leistungsbewertungsmatrix (Leistungspunktzahl L)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 228 040 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
2. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das entsprechende Formular aus dem „Vordruck Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“ zu verwenden.
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars aus dem „Vordruck Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“ erbracht werden.
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Diese Erklärungen kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars aus dem „Vordruck Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“ erbracht werden.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Eigenerklärung Bezug Russland“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens EUR 3 Mio. betragen muss. Hierzu ist Vordruck 06 („Eigenerklärung zum Umsatz“) aus dem Dokument „Vordrucke Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“ zu verwenden.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000 für Personenschäden, EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr oder Eigenerklärung (gem. Vordruck 07 „Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung“ aus dem Dokument „Vordrucke Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“), dass das Unternehmen im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000 für Personenschäden, EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr auf erstes Anfordern des Auftraggebers hin abzuschließen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
Darstellung gem. Vordruck 08 („Angabe von Referenzen“ gem. Dokument „Vordrucke Eignungskriterien- & Ausschlussgründe“) von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 100.000, die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Auf die Vorgaben des EVB-IT Cloudvertrags wird verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-16
09:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontakt-daten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten der Bieter bzw. interessierten Unternehmen sowie Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten der Bieter bzw. interessierten Unternehmen sowie Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-06) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 077-232601
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die BITMARCK Beratung GmbH hat das zuvor bezeichnete Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV wegen wesentlicher Änderungen der Grundlagen des...”
Die BITMARCK Beratung GmbH hat das zuvor bezeichnete Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV wegen wesentlicher Änderungen der Grundlagen des Vergabeverfahrens aufgehoben. Seit dem zweiten Quartal 2023 ist die BITMARCK von einer Cyberattacke auf BITMARCK-interne Systeme betroffen. Die bis dato noch andauernden negativen Folgen sowie die derzeit noch nicht abgeschlossene Analyse zur Aufbereitung der Cyberattacke haben Auswirkungen auf das Vergabeverfahren „Digitale Signatur“ der BITMARCK Beratung GmbH.
.
Öffentlicher Auftraggeber des laufenden Vergabeverfahrens „Digitale Signatur“ ist die BITMARCK Beratung GmbH. Ebendiese Gesellschaft steht im Fokus der Cyberattacke. Die Systeme der BITMARCK Beratung GmbH sind nach der Kompromittierung noch nicht vollständig wiederhergestellt. Die Geschäftstätigkeit der BITMARCK Beratung GmbH ist bis auf weiteres eingestellt und einzig auf das Erfordernis ausgerichtet, Abwehr- und Aufräummaßnahmen vorzunehmen. Es ist bereits derzeit absehbar, dass die BITMARCK Beratung GmbH das Vertragsmanagement und die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rahmenvertrag EVB-IT Cloudvertrag nicht umsetzen kann. Erforderlich ist, dass zukünftig die BITMARCK Technik GmbH als Vertragsinhaber die Inanspruchnahme der Leistungen und die Erfüllung der Beistellpflichten vornimmt. Auf Seiten der BITMARCK Beratung GmbH ist der Beschaffungsbedarf entfallen, da diese schlicht über keine freien/verfügbaren personellen und sächlichen Ressourcen mehr verfügt, um den EVB-IT Cloudvertrag umzusetzen.
.
Als Konsequenz aus der Cyberattacke ist auf Seiten der BITMARCK überdies bereits beschlossen worden, die Eignungsanforderungen der externen Dienstleister mit Blick auf den Aspekt der IT-Sicherheit zu verschärfen. Darüber hinaus ist noch offen, ob und inwieweit BITMARCK zusätzlich auch BSI-Standards – in Prüfung sind derzeit beispielsweise der BSI-Standard 200-1 („Mana-gementsysteme für Informationssicherheit (ISMS)“, der BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“ sowie der BSI-Standard 200-3 („Risikomanagement“) – als Eignungsanforderungen, vertragliche Mindestanforderungen und/oder als Leistungs-bewertungskriterien aufgenommen werden sollen. Die BITMARCK hat noch nicht ab-schließend beschlossen, inwieweit und in welcher Form ein zukünftiger Auftragneh-mer eine Notfallplanung zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Maßnahmen zum Wiederherstellen gelöschter Dateien oder anderer IT-Dienste, die durch Cyberangriffe gelöscht, verschlüsselt oder unbrauchbar gemacht worden sind (Maßnahmen zur Datensicherung & Disaster Recovery) und einen Incident-Response-Prozess zur Wiederherstellung der IT-Sicherheit im Falle von Sicherheitsvorfällen mit Angebotsabgabe nachzuweisen bzw. vertraglich verpflichtend zu gewährleisten hat.
.
Überdies ist beschlossen worden, dass eigene „Technische & organisatorische Maßnahmen“ der Dienstleister nicht mehr anerkannt werden können. Um einen einheitlichen Schutzstandard bei der Inanspruchnahme externer Leistungen zu gewährleisten und leichter beaufsichtigen zu können, müssen die BITMARCK-TOMs einheitlich für jeden Auftragnehmer verpflichtend sein.
.
Die Aufräumarbeiten als auch die Analyse der take-away’s aus dem Cyberangriff dauern derzeit noch an. Es lässt sich daher noch nicht abschließend beurteilen, in welcher Form und aufgrund welcher vertraglichen Anforderungen die BITMARCK Technik GmbH Cloudleistungen für eine digitale Signatur benötigen wird. Insbesondere sind die Rahmenanforderungen für ein zukünftiges Vertragssetting noch nicht absehbar. Es ist noch offen, ob und inwieweit auch die BITMARCK Beratung GmbH zukünftig in den Vertrag der BITMARCK Technik GmbH eingebunden werden muss/kann.
.
Die BITMARCK Beratung GmbH hat als Vergabestelle ihr Entschließungs- und Handlungsermessen ausgeübt. Mildere Mittel standen angesichts des Wettbewerbs-, Gleichbehandlungs- und Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes nicht zur Verfügung.
.
Die BITMARCK Technik GmbH wird die abschließende Aufarbeitung des Cyberangriffs abwarten müssen und anschließend die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und ein neues Vergabeverfahren einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Die BITMARCK Technik GmbH wird eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren veröffentlichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 110-345665 (2023-06-06)