EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz

Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH

Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz

Deadline

Deadline 2026-07-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz
Referenznummer: EVC HS-20-2026
Kurze Beschreibung: Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauinstallationsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: EVC HS-20-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Verfahren die Vergabe von Leistungen zum Einblasen von LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz einschließlich der erforderlichen Montageleistungen zur Herstellung einer durchgehenden Verbindung zwischen verschiedenen Anfangs- und Endpunkte. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Postleitzahl: 03046
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Vertragsstrafe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Preis (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Bieterbogen zusätzlich zur Eigenerklärung des Bieters eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen. Zusätzlich sind Angaben zur gegebenenfalls vereinbarten Jahreshöchstleistung erforderlich.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben; Mindestanforderungen: Die Bieter müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, die a) Referenz beinhaltetet eine Leistung über das Einbauen/ Einblasen von insgesamt mindestens 1 km LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz innerhalb des Referenzprojekts durch den Bieter und b) die Leistung muss in den letzten 5 Jahren (Stichtag - Eingangsfrist für die Angebote) fertiggestellt worden sein; 2. Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Ausrüstung des Unternehmens, welche für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags relevant ist, insbesondere Baustellengeräte (Art und Anzahl); 3. Eigenerklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau gemäß VDE-AR-N 4220 oder gleichwertig und ggf. Vorlage von Nachweisen; 4. Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Vorlage seines Qualifikationsnachweises als Beauftragten für Arbeitssicherheit; 5. Nachweis der Qualifikation gemäß dem MVAS/RSA 95/ZTV-SA oder gleichwertig bzw. Bereitschaftserklärung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vertragsentwurf

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 12-121092720476721-26
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Postleitzahl: 03046
Postort: Cottbus
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@stadtwerke-cottbus.de 📧
Telefon: 035 351 196 📞
URL: https://www.energienetze-cottbus.de/ 🌏
Haupttätigkeit
Strom
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBYHK8M/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBYHK8M 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBYHK8M 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYHK8M# Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Angebotsverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem >...< 2026 (12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: Tel.:03318661719
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 0049 331 8661719 📞
Fax: 0049 331 8661652 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-444491 (2026-06-26)