A) Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter
http://www.lv-cockpit.de heruntergeladen werden. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" ist für jedes einzelne Los, auf das geboten wird, gesondert auszufüllen, zu exportieren und dem jeweiligen Losangebot beizufügen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Thematischer Aufriss (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein thematischer Aufriss zum Stand des jeweils betroffenen Forschungsfelds bzw. der betroffenen Forschungsfelder der Ländlichen Entwicklung (Digitalisierung, Ehrenamt und/oder Kultur) zu verfassen, der das Vorwissen und die fachliche Eignung des Bieters zu diesem Thema verdeutlicht.
G) Umsetzungskonzept (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist ein Umsetzungskonzept einzureichen, das alle Module berücksichtigt sowie Antworten insbesondere auf die in den Teilnahmebedingungen formulierten Fragen enthält.
H) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG und zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I) Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
J) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K) Die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache.