Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrtreppenaustauschprogramm 2026 - 2027
Referenznummer: INF3-0179-2026
Kurze Beschreibung:
“Demontage, Lieferung und Montage von 14 Fahrtreppen.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Rolltreppen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Demontage, Lieferung und Montage von 14 Fahrtreppen.”
Zusätzliche Informationen:
“Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass von§ 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den...”
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass von§ 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das
Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-06 07:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe BVB”
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1
Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner...”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1
Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahren begonnen, interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, den unter Punkt 10 genannten Termin aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), ein Angebot über die Vergabeplattform abzugeben. Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich alle in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen, Nachweisen einzureichen.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform Al unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion des Vergabemanagers eingereicht wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerber auf der Plattform Al veröffentlichen.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle Inhalte der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich sind, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit der Abgabe eines Angebotes eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung 5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 062-217979 (2026-03-27)