Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FG Brandschutz
6031 08/70/10/23/1-03
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Kurze Beschreibung:
“Anschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 /
EN 1846, mit einer Leiterlänge von mind. 40m”
1️⃣
Ort der Leistung: Vogtlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufsfeuerwehr Plauen
Poeppigstr. 8
08529 Plauen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Plauen plant die Anschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 / EN 1846, mit einer Leiterlänge von mind. 40m.
Die Ausschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Plauen plant die Anschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 / EN 1846, mit einer Leiterlänge von mind. 40m.
Die Ausschreibung beinhaltet das Fahrgestell / Aufbau und Beladung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-18 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Bieter, die in einer Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Bieter, die in einer Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nr. ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung ins Berufsregister, der Berufsgenossenschaft und das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden. Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Anbieter müssen Ihre Leistungsfähigkeit durch drei ausführliche Referenzen
(Herstellung & Auslieferung) der Drehleiter DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 / EN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Anbieter müssen Ihre Leistungsfähigkeit durch drei ausführliche Referenzen
(Herstellung & Auslieferung) der Drehleiter DLA(K) 23/12 nach DIN 14043 / EN 1846,
mit einer Leiterlänge von mind. 40m, nachweisen.
- Ebenfalls nachzuweisen ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001,
OHSAS 18001.
- Beide Voraussetzungen stellen ein K.O.-Kriterium dar. Wird dieses nicht erfüllt,
erfolgt der Ausschluss.
- Die drei Referenzen, als auch die Nachweise der Zertifizierung, sind dem Angebot
beizulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-9773800📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341-9771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 191-597051 (2023-09-29)