Fortinet-Lizenzverlängerung

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH

Es müssen die Lizenzen der derzeit aktiven Geräte, bestehend aus Fortinet - Firewalls der Modelle: FortiGate 100F (26 Stück), FortiGate 101F (5 Stück), FortiGate 201F (1 Stück), FortiGate 601F (4 Stück), FortiGate 1801F (12 Stück), FortiGate 2601F (2 Stück) und FortiGate 3501F (2 Stück) - Virtuellem zentralem Management per FortiManager VM - Virtueller Authentifizierungsinstanz FortiAuthenticator VM bis zum 16.04.2031 verlängert werden. Um ein passendes Angebot einholen zu können, wurde das Ablaufdatum, die Laufzeit der Verlängerung sowie die exakte Lizenz im Preisblatt festgehalten. Für den FortiAnalyzer erfolgt, ein Tausch des FAC-3500G-OPG gegen den FAZ-3750G-BDL-1263-60, welches mit dem Enterprise Bundle versehen und für fünf Jahre Laufzeit Teil der Ausschreibung ist. Für die betriebenen Geräte muss der Pro-Advanced Support Service mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren beauftragt werden. Da dieser Support vom Hersteller nur in Form einer Dienstleistung mit einjähriger Laufzeit angeboten wird, muss fünfmal der Pro-Advanced Support Service für ein Jahr beschafft werden.

Deadline

Deadline 2026-08-11

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fortinet-Lizenzverlängerung
Referenznummer: VSG-SEK-2026-54
Kurze Beschreibung:
Es müssen die Lizenzen der derzeit aktiven Geräte, bestehend aus Fortinet - Firewalls der Modelle: FortiGate 100F (26 Stück), FortiGate 101F (5 Stück), FortiGate 201F (1 Stück), FortiGate 601F (4 Stück), FortiGate 1801F (12 Stück), FortiGate 2601F (2 Stück) und FortiGate 3501F (2 Stück) - Virtuellem zentralem Management per FortiManager VM - Virtueller Authentifizierungsinstanz FortiAuthenticator VM bis zum 16.04.2031 verlängert werden. Um ein passendes Angebot einholen zu können, wurde das Ablaufdatum, die Laufzeit der Verlängerung sowie die exakte Lizenz im Preisblatt festgehalten. Für den FortiAnalyzer erfolgt, ein Tausch des FAC-3500G-OPG gegen den FAZ-3750G-BDL-1263-60, welches mit dem Enterprise Bundle versehen und für fünf Jahre Laufzeit Teil der Ausschreibung ist. Für die betriebenen Geräte muss der Pro-Advanced Support Service mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren beauftragt werden. Da dieser Support vom Hersteller nur in Form einer Dienstleistung mit einjähriger Laufzeit angeboten wird, muss fünfmal der Pro-Advanced Support Service für ein Jahr beschafft werden.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VSG-SEK-2026-54
Zusätzliche Informationen:
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen. 2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 13,69 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet. 4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2031-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Bewertet wird der Gesamtwert für die Verlängerung der Lizenzen, die Dienstleistung in Form des Hersteller-Supports und der Austausch des FortiAnalyzers für die Fortinet Segmentierungs-Infrastruktur. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag. Die Rangfolge der weiteren Bieter richtet sich aufsteigend nach deren angebotenem Gesamtpreis.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-11 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-11 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Vivantes behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
f) Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter müssen den Partnerstatus "Expert" mit dem Hersteller Fortinet nachweisen. MUSS-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat mit der entsprechenden Eigenerklärung zu bestätigen, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 11-2100031000-94
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Postleitzahl: 13407
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: frank.richter@vivantes.de 📧
Telefon: 030130114896 📞
URL: https://www.vivantes.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67M3AP/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67M3AP 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67M3AP 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67M3AP#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Auftraggeberin rechtzeitig zu rügen. Eine Rüge ist insbesondere dann nicht rechtzeitig, wenn ein in diesem Zusammenhang eingereichter Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen würde. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 130-473436 (2026-07-08)