Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.
Die Generaldirektion ist die Fachbehörde für das Archivwesen im Freistaat Bayern.
Bei ihr sind sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die staatlichen Archive angesiedelt. Dazu gehört auch die Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, IT, öffentliches Wappenrecht und die historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen).
Die Generaldirektion beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Abrollbehälters (AB) Kulturgutschutz.
Der AB-Kulturgutschutz stellt ein System dar, welches autark in Kombination mit einem Löschfahrzeug oder Gerätewagen der Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit auch in Krisengebieten bei jeder Wetterlage eingesetzt werden kann. Schriftliches Kulturgut kann darin nach einer Havarie in den bewahrenden Institutionen erstversorgt werden. Ebenso muss auch anderes Kulturgut (Gemälde, Statuen, Kunstobjekte usw.) aus Museen und kirchlichen Einrichtungen darin erstversorgt bzw. stabilisiert werden können. Der AB-Kulturgutschutz kann so für verschiedene Schadensszenarien (Feuer, (Leitungs-)Wasser, Sturm, Unwetter) eingesetzt werden.
Der AB Kulturgutschutz wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. Abrollbehälter i.S.e. geschuldeten Erfolgs
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_AB-Kulturgutschutz_GDA_Bayern".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2023-0050
Kurze Beschreibung:
“Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun...”
Kurze Beschreibung
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.
“Die Angaben in Abschnitt II.2.7) sind nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.”
Quelle: OJS 2023/S 208-654870 (2023-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freistaat Bayern - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns: Beschaffung eines Abrollbehälter Kulturgutschutz
Kurze Beschreibung:
“Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun...”
Kurze Beschreibung
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.
Die Generaldirektion ist die Fachbehörde für das Archivwesen im Freistaat Bayern.
Bei ihr sind sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die staatlichen Archive angesiedelt. Dazu gehört auch die Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, IT, öffentliches Wappenrecht und die historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen).
Die Generaldirektion beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Abrollbehälters (AB) Kulturgutschutz.
Der AB-Kulturgutschutz stellt ein System dar, welches autark in Kombination mit einem Löschfahrzeug oder Gerätewagen der Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit auch in Krisengebieten bei jeder Wetterlage eingesetzt werden kann. Schriftliches Kulturgut kann darin nach einer Havarie in den bewahrenden Institutionen erstversorgt werden. Ebenso muss auch anderes Kulturgut (Gemälde, Statuen, Kunstobjekte usw.) aus Museen und kirchlichen Einrichtungen darin erstversorgt bzw. stabilisiert werden können. Der AB-Kulturgutschutz kann so für verschiedene Schadensszenarien (Feuer, (Leitungs-)Wasser, Sturm, Unwetter) eingesetzt werden.
Der AB Kulturgutschutz wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. Abrollbehälter i.S.e. geschuldeten Erfolgs
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_AB-Kulturgutschutz_GDA_Bayern".
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Ihr unterstehen die neun staatlichen Archive.
Die Generaldirektion ist die Fachbehörde für das Archivwesen im Freistaat Bayern.
Bei ihr sind sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die staatlichen Archive angesiedelt. Dazu gehört auch die Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, IT, öffentliches Wappenrecht und die historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen).
Die Generaldirektion beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Abrollbehälters (AB) Kulturgutschutz.
Der AB-Kulturgutschutz stellt ein System dar, welches autark in Kombination mit einem Löschfahrzeug oder Gerätewagen der Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit auch in Krisengebieten bei jeder Wetterlage eingesetzt werden kann. Schriftliches Kulturgut kann darin nach einer Havarie in den bewahrenden Institutionen erstversorgt werden. Ebenso muss auch anderes Kulturgut (Gemälde, Statuen, Kunstobjekte usw.) aus Museen und kirchlichen Einrichtungen darin erstversorgt bzw. stabilisiert werden können. Der AB-Kulturgutschutz kann so für verschiedene Schadensszenarien (Feuer, (Leitungs-)Wasser, Sturm, Unwetter) eingesetzt werden.
Der AB Kulturgutschutz wird in einem (1) Fachlos beschafft:
1 Stk. Abrollbehälter i.S.e. geschuldeten Erfolgs
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_AB-Kulturgutschutz_GDA_Bayern".
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B. Göbel & Sohn GmbH
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Auhofstr. 11 a
Postleitzahl: 63741
Postort: Aschaffenburg
Region: Ebersberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wagner@lentner-gmbh.de📧
Telefon: +49 8124444470📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Schönfeldstr. 5
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL: https://www.gda.bayern.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Körperschaften
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 076-225600 (2024-04-16)