Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten
Aufträgen.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet.
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde.
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen
beiliegenden "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder EEE.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung oder EEE innerhalb
der
von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn-
und Verlustrechnungen.
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das
Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach
§ 48b EStG.
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des
für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Päqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese
anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.