Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die
vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
oder
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die
vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen).
Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der
Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und
Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
- ggf. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten
Dritter.
Der Bieter hat folgende Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1
und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4
des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18
des Landesvergabegesetzes),