"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Referenznummer: 0082-DLG/2026-03.232
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 0082-DLG/2026-03.232
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.11.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet zwei (2) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen 2-maligen Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 12 Monaten Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.11.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet zwei (2) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen 2-maligen Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 12 Monaten Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-21 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist eine entsprechende Auflistung unter - Punkt VII. Referenzen - im Rahmen der Abgabe der Eigenerklärung "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" vorzunehmen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot voll-ständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen (vgl. Ziff. 4 LB (Teil B)). Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Außenstelle eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist eine entsprechende Auflistung unter - Punkt VII. Referenzen - im Rahmen der Abgabe der Eigenerklärung "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" vorzunehmen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot voll-ständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen (vgl. Ziff. 4 LB (Teil B)). Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Außenstelle eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 116-418273 (2026-06-17)