Im Zuge der Neubaumaßnahme der Leibniz Universität Hannover wird der erste Bauabschnitt des Institutsgebäudes 3704 "Digital Innovation Campus" mit einer BGF von ca. 4.600 m2 errichtet. Das Gebäude soll zu einem späteren Zeitpunkt um einen zweiten Bauabschnitt (von ca. 2.300 m2 BGF) erweitert werden. Das Grundstück liegt im Stadtteil Nordstadt, im Universitätsbereich Schneiderberg. Das Baufeld befindet sich innerhalb einer Liegenschaft der Leibniz Universität Hannover. Die südliche Begrenzung bildet die Appelstraße, die östliche der Schneiderberg. Im Norden des Grundstücks befindet sich Wohnbebauung, im Westen der Neue Friedhof St. Nikolai. Die hier vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt. Die Errichtung des zweiten Bauabschnitts erfolgt in einer gesonderten Maßnahme.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb. 3704 Neubau Digital Innovation Campus (1. BA) - VE460 - Aufzugsanlage
Referenznummer: 3704_460_26_030
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Neubaumaßnahme der Leibniz Universität Hannover wird der erste Bauabschnitt
des Institutsgebäudes 3704 "Digital Innovation Campus" mit einer BGF von ca. 4.600 m2
errichtet. Das Gebäude soll zu einem späteren Zeitpunkt um einen zweiten Bauabschnitt (von
ca. 2.300 m2 BGF) erweitert werden. Das Grundstück liegt im Stadtteil Nordstadt, im Universitätsbereich Schneiderberg. Das Baufeld
befindet sich innerhalb einer Liegenschaft der Leibniz Universität Hannover. Die südliche
Begrenzung bildet die Appelstraße, die östliche der Schneiderberg. Im Norden des Grundstücks
befindet sich Wohnbebauung, im Westen der Neue Friedhof St. Nikolai. Die hier vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt. Die Errichtung des zweiten Bauabschnitts erfolgt in einer gesonderten Maßnahme.
Im Zuge der Neubaumaßnahme der Leibniz Universität Hannover wird der erste Bauabschnitt
des Institutsgebäudes 3704 "Digital Innovation Campus" mit einer BGF von ca. 4.600 m2
errichtet. Das Gebäude soll zu einem späteren Zeitpunkt um einen zweiten Bauabschnitt (von
ca. 2.300 m2 BGF) erweitert werden. Das Grundstück liegt im Stadtteil Nordstadt, im Universitätsbereich Schneiderberg. Das Baufeld
befindet sich innerhalb einer Liegenschaft der Leibniz Universität Hannover. Die südliche
Begrenzung bildet die Appelstraße, die östliche der Schneiderberg. Im Norden des Grundstücks
befindet sich Wohnbebauung, im Westen der Neue Friedhof St. Nikolai. Die hier vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt. Die Errichtung des zweiten Bauabschnitts erfolgt in einer gesonderten Maßnahme.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3704_460_26_030
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Aufzugsanlage gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Baustelleneinrichtung, Aufzug, Abnahmen und Übergabe.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Appelstraße
Postleitzahl: 30167
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2028-12-20 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-07 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit, da eVergabe
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-07 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit, da eVergabe
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XDYYRVDUYG#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 150-545107 (2026-08-05)