Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
Referenznummer: GKOENGEN-2026-0001
Kurze Beschreibung:
“Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Köngen möchte die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe "Sonnenwinkel", den Kindergarten "Schulberg", die Kindertagesstätte...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Köngen möchte die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe "Sonnenwinkel", den Kindergarten "Schulberg", die Kindertagesstätte "Burggärtle", das Kinderhaus "Regenbogen" und die Schulkindbetreuung an der "Mörikeschule" an einen Dienstleister vergeben.
Zielsetzung ist es, einen für die Auftraggeberin geeigneten Auftragnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und zuverlässiger Vertragspartner ist.
Es ist durch den Auftragnehmer an allen Verpflegungstagen eine Mittagsverpflegung für die Kinder auch bei geringerer Teilnehmeranzahl in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Mahlzeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zubereitung von Mahlzeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vegetarische Mahlzeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Maximale Verlängerung der Vertragszeit zwei Mal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2030” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 47.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökologische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 13.00
Kostenkriterium (Name): Preisniveau
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): erfolgt elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 111
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von mind. drei (3) Referenzen aus dem Bereich Schul- und Kitaverpfle-gung vergleichbaren Einrichtungen des Bildungswesens mit mindestens Ø 180...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von mind. drei (3) Referenzen aus dem Bereich Schul- und Kitaverpfle-gung vergleichbaren Einrichtungen des Bildungswesens mit mindestens Ø 180 Mittagessen pro Tag als Lieferleistung in einen Regenrationssystem.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert ist der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie einer Umwelt-haftpflicht-Versicherung mit mindestens folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie einer Umwelt-haftpflicht-Versicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
• Personen- und Sachschäden 2.000.000 € p.a. 2fach maximiert
• Personen- und Sachschäden durch Umweltereignisse 2.000.000 € p.a. 1fach maximiert
• Vermögensschäden 100.000 €
oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abführung der Krankenversicherungsbeiträge”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintrag in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft”
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 071-250771 (2026-04-10)