Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule
Stadt Bruchsal
Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal, wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen: 5 St. Lehrertische 4 St. Wandschrank/Medienschrank 3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert 2 St. Spritzschutzwände 4 St. Schränke 2 St. Schrankwände 7 St. Laborspülen 2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle 1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank 1 St. Gefahrstoffschrankwand 6 St. Sicherheitsausstattung
DeadlineDeadline 2026-11-17
Wer? Wie? Wo?- • Karlsruhe › Karlsruhe, Landkreis
- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-10-16 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-06-16 📅
Datum des Endes: 2028-08-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 15.01.2027 festgelegt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-17 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de 📧
Telefon: 07251 79428 📞
URL: https://www.bruchsal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67694714 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67694714 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 9268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 202-720426 (2026-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule
Referenznummer:
GEM26:682.821/5/2 Generalsanierung ASR + PFS; 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - BA. 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal,
wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen:
5 St. Lehrertische
4 St. Wandschrank/Medienschrank
3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert
2 St. Spritzschutzwände
4 St. Schränke
2 St. Schrankwände
7 St. Laborspülen
2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle
1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank
1 St. Gefahrstoffschrankwand
6 St. Sicherheitsausstattung
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 GEM26:682.821/5/2 Generalsanierung ASR + PFS
Titel: 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-06-16 📅
Datum des Endes: 2028-08-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 15.01.2027 festgelegt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte
Signatur ist nicht erforderlich.
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Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-17 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 15.01.2027 festgelegt.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte
Signatur ist nicht erforderlich.
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Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter
auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung
Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung:
Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 -
Buchstabe d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die
Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1 VOB/A-EU) der
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
gefordert. Sonstiges zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung Bestätigung Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h: Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß §
6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e
VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz
und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b
Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU).
Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 -
Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung, dass
das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein/unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt - Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich /wir
jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von
30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim
Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung /
Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das
Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
179 AngErg Eignung o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des
Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß
§ 6a Nr. 2c VOB/A-EU).
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl -
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (-
KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach
dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot
abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu
folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
(sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist
(wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend
nachzuweisen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter
auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des
Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß
§ 6a Nr. 2c VOB/A-EU).
Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung- Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b (§ 6a Nr. 3a
VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist zu den
benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
Auftraggebers vorlegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht
wurden. Außerdem ist der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers
benennen ((gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). - Eigenerklärung, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c: (§ 6a Nr. 3g VOB/A-EU
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal anzugeben
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl -
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (-
KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach
dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot
abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu
folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
(sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist
(wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend
nachzuweisen)
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Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt.
Die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich nach §§ 123 bis 124 GWB.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j derRichtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de 📧
Telefon: 07251 79428 📞
URL: https://www.bruchsal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67694714 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67694714 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport.
Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle
vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen bzw. dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 9268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 202-720426 (2026-10-16)
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