Generalsanierung Genovevaburg - Blitzschutz

Stadtverwaltung Mayen

Gegenstand der Ausschreibung ist das Gewerk Blitzschutz für die Generalsanierung der Genovevaburg in Mayen. Folgende Massen können angesetzt werden: - verzinkter Wanderder, ca. 120 Meter - V4A Edelstahl Wanderder, ca. 80 Meter - Messungen Erdungswiderstand, ca. 25 Stück - Tiefenerder mit Anschlussklemmen, ca. 20 Stück - Fanganlage auf Schieferdach, ca. 380 Meter - isolierter Ableiter, ca. 50 Meter - Fangspitzen, ca. 60 Stück - mobile Fangstangen für ein Notdach, ca. 10 Stück

Deadline

Deadline 2026-08-05

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Genovevaburg - Blitzschutz
Referenznummer: 2026-31
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist das Gewerk Blitzschutz für die Generalsanierung der Genovevaburg in Mayen. Folgende Massen können angesetzt werden: - verzinkter Wanderder, ca. 120 Meter - V4A Edelstahl Wanderder, ca. 80 Meter - Messungen Erdungswiderstand, ca. 25 Stück - Tiefenerder mit Anschlussklemmen, ca. 20 Stück - Fanganlage auf Schieferdach, ca. 380 Meter - isolierter Ableiter, ca. 50 Meter - Fangspitzen, ca. 60 Stück - mobile Fangstangen für ein Notdach, ca. 10 Stück
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-31
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 56727
Stadt: Mayen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Arbeiten können 14 Tage nach Auftragserteilung beginnen und dann in weiteren Teilabschnitten je nach Bauzeitenverlauf bis Ende 2027 durchgeführt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der AN hat sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten, über die vorhandenen Zuwegungs-, Materiallagerund Parkmöglichkeiten etc. eigenverantwortlich zu informieren. Die Anlieferung von Materialien erfolgt ausschließlich über den Boemundring. In Ausnahmefällen kann, nach Absprache mit der Bauleitung, der obere Burghof über die Zuwegung des Mario-Adorf-Burgweg vom Markplatz aus mit kleinen Fahrzeugen angefahren werden.
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Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-05 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotseröffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 4.) Eigenerklärung des Bewerbers /Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: 1.) Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) 2.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Mayen
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000253
Postanschrift: Rosengasse 2
Postleitzahl: 56727
Postort: Mayen
Region: Mayen-Koblenz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mayen.de 📧
Telefon: +49265188-0 📞
URL: https://www.mayen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49471912 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49471912 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 127-461479 (2026-07-02)