Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt VHB 124), Präqualifizierungszertifikat
oder EEE: Der Bieter hat nachstehende
Eigenerklärungen (EEE) abzugeben: 1. Angabe der
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen; 2. dass
wegen einer Straftat nach § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10
VOB/A keine Person, deren Verhalten nach § 6e EU
Abs. 3 VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt o. gegen Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist; 3. dass das Unternehmen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Falls das Angebot in engere
Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht), die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen u.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
vorzulegen; 4. dass das Unternehmen bei der
Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat; 5. dass das
Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch
über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, noch
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 6.
dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren
Verhalten nach § 6e EU Abs. 3 VOB/A dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der
berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; 7. dass das
Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Wirtschaftsteilnehmern getroffen hat, die eine
Verzerrung des Wettbewerbs bezweckt oder
bewirkt; 8.a dass für das Unternehmen keine
Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen
8.b dass keine Eintragungen im
Wettbewerbsregister gespeichert sind 8.c dass für
das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6e
EU Abs. 6 VOB/A vorliegt 8.d zwar für das
Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU
Abs. 6 VOB/A vorliegt, jedoch für das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurde(n), durch die für das Unternehmen
die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde Ab
einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird
der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen;
9. dass Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft besteht. Falls das Angebot
in engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorzulegen; 10. dass eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit
Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für
Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige
Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine
solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung abgeschlossen haben wird
(Mindeststandard). Der Nachweis der
Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der
Auftraggeber behält sich vor, EEE durch
entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b
EU Abs. 2 VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d EU
Abs. 1 VOB/A) muss für diesen Teil der Eignung
die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung der Bieter in
Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot
vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf
Anforderung des Auftraggebers auch
entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des
Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung
in Anspruch genommen wird, mit Angebot
einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft. Für die
Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die
unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikation - unter Beschreibung)
genannten Bedingungen.