Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 25.1 - mobile Trennwände Neißesaal | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Referenznummer: 44-132/26
Kurze Beschreibung:
“Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 25.1 - mobile Trennwände Neißesaal | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 psch.- Aufmaß; 1 psch.- Werk-und Montageplanung; 1 psch.- Baustelleneinrichtung; 3 St.. – Fahrbares Gerüst; 12 StWo – Fahrbahres Gerüst 5m...”
Beschreibung der Beschaffung
1 psch.- Aufmaß; 1 psch.- Werk-und Montageplanung; 1 psch.- Baustelleneinrichtung; 3 St.. – Fahrbares Gerüst; 12 StWo – Fahrbahres Gerüst 5m Gebrauchsüberlassung; 2 St. – Trennwandanlage 1+2; 1 St. – Trennwandanlage 3; 1 St. – Trennwandanlage 4; 4 St. – Zulage Schlupftürzarge; 4 St. – Türflügel; 4 St. – Türgriffe; 4 St. – Zulage gestreckte Schalen; 4 St. – Schlupftür Panikschloss; 4 St. – Zulage Fassadenschwert; 76 lfm. – Zulage Abschottung; 67 lfm. – Zulage Galerieschiene; 67 lfm. – Zulage Fußleiste; 67 lfm. – Zulage zu Pos.02.12 Bronze; 70 St. – Zulage Vertikalprofile RAL gepulvert; 10h - Facharbeiterstunden
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Görlitz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-14 📅
Datum des Endes: 2028-05-23 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Görlitz, Hauptverwaltung, Zentrale Vergabestelle, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV i. V. m. § 14 VOB/A EU sind Bieter zum Öffnungstermin der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (Teil B)) sowie den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (Teil B)) sowie den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
“Information zu den geforderten Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (gemäß Formblatt 124 / Eigenerklärung zur Eignung): Eignung zur Berufsausübung:...”
Information zu den geforderten Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (gemäß Formblatt 124 / Eigenerklärung zur Eignung): Eignung zur Berufsausübung: Vom Bieter einzureichende Unterlagen/ Erklärungen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A EU § 6a i. V. m. § 6b in Form eines Präqualifikationsnachweises oder in Form einer "Eigenerklärung zur Eignung", einer "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE) oder dem beigefügten Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"; Registereintragungen: Angaben des Bieters ob dieser in das Handelsregister; die Handwerksrolle; bei der Industrie- und Handelskammer, bzw. zu keiner Eintragung in die vorgenannten Register verpflichtet ist. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, folgende Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, die zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal zu den Eigenerklärungen vorzulegen. Erklärung des Bieters, dass dieser in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben zu den Eigenerklärungen vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe des Bieters zu Umsätzen seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde bzw. ob ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, bzw. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen ist dieser den Eigenerklärungen beizufügen. Angabe des Bieters, dass dieser keine schweren Verfehlungen begangen hat. Angabe des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU vorliegen; Angabe des Bieters, das dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; Angabe des Bieters, dass Zahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ordnungsgemäß erfüllt wurden. Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Bieter müssen damit rechnen, falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen. Alle Nachweise müssen mind. zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung gültig sein. Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wird Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt bei der Verwendung von Nachauftragnehmern.
Gemäß den Technischen Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung unter Ziffer Nr. 1 Mobilwand, Absatz "Ausfahrbare Dichtbalken" ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe der Anpressdruck für die ausfahrbaren Dichtbalken nachzuweisen. Der Nachweis ist im PDF-Format zu erbringen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2, 04107 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2, 04107 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB .Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB .Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 074-260268 (2026-04-15)