Das BMWE beabsichtigt, einen Vertrag über die Geschäftsstelle (GS) „FRAUEN unternehmen“ auszuschreiben. Die Geschäftsstelle soll die vom BMWE vorgegebenen neuen Schwerpunkte inhaltlich ausgestalten und neue Maßnahmen entwickeln, um gemeinsam mit den "Vorbild-Unternehmerinnen“ (VUs) Mädchen und Frauen für die berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren. Um gesellschaftlichen Prägungen vorzubeugen bzw. diesen entgegenzuwirken und eine klischeefreie Berufswahl zu fördern, sollen dabei – neben Berufs- und Hochschulen – verstärkt auch allgemeinbildende Schulen angesprochen werden. Dabei liegt es im Interesse des Auftraggebers (AG), mit weiteren vom BMWE geförderten Programmen/Projekten wie z. B. SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS oder dem BMWE-Initiativkreis „Gründung in school“ zu kooperieren und, wo sinnvoll und möglich, Vorschläge für eine Zusammenarbeit zu entwickeln, um mögliche Synergien zu erschließen. Des Weiteren ist die Initiative „FRAUEN unternehmen“ auch eine Maßnahme aus dem gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“. Im Rahmen des Aktionsplans beteiligt sich die GS auch aktiv als Mitglied des Netzwerks. Durch geeignete Maßnahmen soll das Thema „weibliches Unternehmertum“ stärker in der Öffentlichkeit platziert werden. Dazu soll auch eine höhere Reichweite in den Sozialen Medien erreicht werden. Erwartet wird darüber hinaus eine gezielte Erweiterung des Kreises der aktiven VU, insbesondere um Unternehmerinnen aus den Bereichen Handwerk, MINT, KI und Digitalisierung, aus den ostdeutschen Bundesländern und dem ländlichen Raum sowie um solche Unternehmerinnen, die selbst eine Unternehmensnachfolge angetreten haben. Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehören insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation einschließlich der jährlichen Erstellung eines Medienkonzepts (Details im jeweiligen Arbeitspaket). Dabei sind folgende Leistungen zur berücksichtigen: - AP 1: Zentrale Kontaktstelle für VU und alle an der Initiative Interessierten - AP 2: Matching der VU mit der Zielgruppe - AP 3: Aufbau und Erweiterung des externen Netzwerkes/ Ansprache von Multiplikatoren und Netzwerkpartnern - AP 4: Externe Kommunikation – Stärkung der allgemeinen Sichtbarkeit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sowie des Engagements der VU im Rahmen der Initiative - AP 5: Interne Kommunikation – Stärkung des internen Netzwerkes der VU und Unterstützung des Erfahrungsaustausches unter den VU - AP 6: Monitoring, Auswertung der Initiative und Aufbereitung von Ergebnissen - AP 7: Gezielte Erweiterung des Kreises der VU
Auftragsbekanntmachung (2026-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsstelle der BMWE-Initiative „FRAUEN unternehmen“
Referenznummer: 17104/004-26#005
Kurze Beschreibung:
Das BMWE beabsichtigt, einen Vertrag über die Geschäftsstelle (GS) „FRAUEN unternehmen“ auszuschreiben.
Die Geschäftsstelle soll die vom BMWE vorgegebenen neuen Schwerpunkte inhaltlich ausgestalten und neue Maßnahmen entwickeln, um gemeinsam mit den "Vorbild-Unternehmerinnen“ (VUs) Mädchen und Frauen für die berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren. Um gesellschaftlichen Prägungen vorzubeugen bzw. diesen entgegenzuwirken und eine klischeefreie Berufswahl zu fördern, sollen dabei – neben Berufs- und Hochschulen – verstärkt auch allgemeinbildende Schulen angesprochen werden. Dabei liegt es im Interesse des Auftraggebers (AG), mit weiteren vom BMWE geförderten Programmen/Projekten wie z. B. SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS oder dem BMWE-Initiativkreis „Gründung in school“ zu kooperieren und, wo sinnvoll und möglich, Vorschläge für eine Zusammenarbeit zu entwickeln, um mögliche Synergien zu erschließen. Des Weiteren ist die Initiative „FRAUEN unternehmen“ auch eine Maßnahme aus dem gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“. Im Rahmen des Aktionsplans beteiligt sich die GS auch aktiv als Mitglied des Netzwerks.
Durch geeignete Maßnahmen soll das Thema „weibliches Unternehmertum“ stärker in der Öffentlichkeit platziert werden. Dazu soll auch eine höhere Reichweite in den Sozialen Medien erreicht werden. Erwartet wird darüber hinaus eine gezielte Erweiterung des Kreises der aktiven VU, insbesondere um Unternehmerinnen aus den Bereichen Handwerk, MINT, KI und Digitalisierung, aus den ostdeutschen Bundesländern und dem ländlichen Raum sowie um solche Unternehmerinnen, die selbst eine Unternehmensnachfolge angetreten haben.
Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehören insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation einschließlich der jährlichen Erstellung eines Medienkonzepts (Details im jeweiligen Arbeitspaket).
Dabei sind folgende Leistungen zur berücksichtigen:
- AP 1: Zentrale Kontaktstelle für VU und alle an der Initiative Interessierten
- AP 2: Matching der VU mit der Zielgruppe
- AP 3: Aufbau und Erweiterung des externen Netzwerkes/ Ansprache von Multiplikatoren und Netzwerkpartnern
- AP 4: Externe Kommunikation – Stärkung der allgemeinen Sichtbarkeit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sowie des Engagements der VU im Rahmen der Initiative
- AP 5: Interne Kommunikation – Stärkung des internen Netzwerkes der VU und Unterstützung des Erfahrungsaustausches unter den VU
- AP 6: Monitoring, Auswertung der Initiative und Aufbereitung von Ergebnissen
- AP 7: Gezielte Erweiterung des Kreises der VU
Das BMWE beabsichtigt, einen Vertrag über die Geschäftsstelle (GS) „FRAUEN unternehmen“ auszuschreiben.
Die Geschäftsstelle soll die vom BMWE vorgegebenen neuen Schwerpunkte inhaltlich ausgestalten und neue Maßnahmen entwickeln, um gemeinsam mit den "Vorbild-Unternehmerinnen“ (VUs) Mädchen und Frauen für die berufliche Selbstständigkeit zu sensibilisieren. Um gesellschaftlichen Prägungen vorzubeugen bzw. diesen entgegenzuwirken und eine klischeefreie Berufswahl zu fördern, sollen dabei – neben Berufs- und Hochschulen – verstärkt auch allgemeinbildende Schulen angesprochen werden. Dabei liegt es im Interesse des Auftraggebers (AG), mit weiteren vom BMWE geförderten Programmen/Projekten wie z. B. SCHULEWIRTSCHAFT-PREIS oder dem BMWE-Initiativkreis „Gründung in school“ zu kooperieren und, wo sinnvoll und möglich, Vorschläge für eine Zusammenarbeit zu entwickeln, um mögliche Synergien zu erschließen. Des Weiteren ist die Initiative „FRAUEN unternehmen“ auch eine Maßnahme aus dem gemeinsamen Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“. Im Rahmen des Aktionsplans beteiligt sich die GS auch aktiv als Mitglied des Netzwerks.
Durch geeignete Maßnahmen soll das Thema „weibliches Unternehmertum“ stärker in der Öffentlichkeit platziert werden. Dazu soll auch eine höhere Reichweite in den Sozialen Medien erreicht werden. Erwartet wird darüber hinaus eine gezielte Erweiterung des Kreises der aktiven VU, insbesondere um Unternehmerinnen aus den Bereichen Handwerk, MINT, KI und Digitalisierung, aus den ostdeutschen Bundesländern und dem ländlichen Raum sowie um solche Unternehmerinnen, die selbst eine Unternehmensnachfolge angetreten haben.
Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehören insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation einschließlich der jährlichen Erstellung eines Medienkonzepts (Details im jeweiligen Arbeitspaket).
Dabei sind folgende Leistungen zur berücksichtigen:
- AP 1: Zentrale Kontaktstelle für VU und alle an der Initiative Interessierten
- AP 2: Matching der VU mit der Zielgruppe
- AP 3: Aufbau und Erweiterung des externen Netzwerkes/ Ansprache von Multiplikatoren und Netzwerkpartnern
- AP 4: Externe Kommunikation – Stärkung der allgemeinen Sichtbarkeit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ sowie des Engagements der VU im Rahmen der Initiative
- AP 5: Interne Kommunikation – Stärkung des internen Netzwerkes der VU und Unterstützung des Erfahrungsaustausches unter den VU
- AP 6: Monitoring, Auswertung der Initiative und Aufbereitung von Ergebnissen
- AP 7: Gezielte Erweiterung des Kreises der VU
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3098739.49 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-26#005
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Die Vorgaben der Barrierefreiheit werden eingehalten.
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils max. 12 Monaten ist vorgesehen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal (15%) mit zwei Unterkriterien: 1. Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung (5%), 2. Kernteam (10%); Arbeitsorganisation und -abläufe (20 %); Umsetzungskonzept (65 %)
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-01 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 300.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 300.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 6 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 6 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrungen Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Bereichen nachweisen:
1. Erfahrung mit dem Projektmanagement von Netzwerkaktivitäten wirtschaftlicher Gruppeninteressen (z.B. Gründerinnen)
2. Erfahrungen mit der Erstellung von Kommunikations- und Medienkonzepten mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
3. Erfahrung mit der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungsformaten (Präsenz und/ oder Online) mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
4. Erfahrung mit der Konzeption und Umsetzung von Social-Media-Aktivitäten mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
Es ist mindestens eine Referenz je Referenzbereich 1 bis 4 einzureichen:
- Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann auch über Referenzen erfolgen, die mehrere Bereiche gleichzeitig abdecken. In diesem Falle ist der inhaltliche Bezug zum jeweiligen Referenzbereich im Vordruck eindeutig darzulegen.
- Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
- Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.08.2023 erbracht worden sein.
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/ Fachkunde zulassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrungen Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Bereichen nachweisen:
1. Erfahrung mit dem Projektmanagement von Netzwerkaktivitäten wirtschaftlicher Gruppeninteressen (z.B. Gründerinnen)
2. Erfahrungen mit der Erstellung von Kommunikations- und Medienkonzepten mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
3. Erfahrung mit der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungsformaten (Präsenz und/ oder Online) mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
4. Erfahrung mit der Konzeption und Umsetzung von Social-Media-Aktivitäten mit Bezug zum Themenfeld Gründung, Unternehmertum und/ oder Frauen in der Wirtschaft
Es ist mindestens eine Referenz je Referenzbereich 1 bis 4 einzureichen:
- Die Erbringung dieser Mindestanzahl kann auch über Referenzen erfolgen, die mehrere Bereiche gleichzeitig abdecken. In diesem Falle ist der inhaltliche Bezug zum jeweiligen Referenzbereich im Vordruck eindeutig darzulegen.
- Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
- Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.08.2023 erbracht worden sein.
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung/ Fachkunde zulassen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert.
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert.
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 169-603849 (2026-09-01)