Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GTL LV 19: Innputz, Außenputz, Malerarbeiten
Referenznummer: GTL LV 19
Kurze Beschreibung:
“Innenputz, Außenputz und Malerarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• ca. 420m² Einlagiger Kalkzementputz mit Feinputz und Anstrich in Nassbereichen (Neubau)
• ca. 510m² Einlagiger Kalkputz mit Kalkfeinputz und Anstrich an...”
Beschreibung der Beschaffung
• ca. 420m² Einlagiger Kalkzementputz mit Feinputz und Anstrich in Nassbereichen (Neubau)
• ca. 510m² Einlagiger Kalkputz mit Kalkfeinputz und Anstrich an Wänden (Neubau)
• ca. 200m² Anstrich von Betonwänden und Decken (Neubau)
• ca. 450m² Wandflächen im Altbau Untergrund vorbereiten und neuen Kalk- und Zementputz mit Feinputz und Anstrich aufbringen (Altbau)
• ca. 100m² Außenputz auf Ziegel-Porotonmauerwerk mit Gewebespachtelung, Oberputz und Fassadenanstrich (Neubau)
• ca. 50m² Metallständerwände beidseits doppelt beplankt (Altbau)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2027-07-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ausführungstermine gemäß Bauzeitenplan:
Metallständerwände (Altbau): 10.08.-21.08.2026
Innenputz- und Malerarbeiten Neubau: 26.10.2026 -...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Limbach
Muckentaler Straße 9
74838 Limbach
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bindefrist bis 25.07.2026”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur im Auftrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3 ) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 076-267801 (2026-04-14)