Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
HB_BL_11 23 OV
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Kurze Beschreibung: GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsslfertigen Neubau einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück „Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Straße 66, 13089 Berlin. Basis der Ausschreibung ist die beiliegende funktionale Leistungsbeschreibung, die Ausführungsplanung, das Lastenheft und die Vorgaben, Auflagen der seit dem 18.11.2021 vorliegenden Baugenehmigung.
Die Übergabe der Sporthalle einschließlich Inbetriebnahme soll 15 Monate nach Vertragsschluss schlüsselfertig erfolgen. Bei einem avisierten Baubeginn Mitte Juli 2023 ist der geplante Fertigstellungstermin der 31.10.2024.
Die Inaugenscheinnahme des Standortes wird empfohlen, da die Kenntnis der Örtlichkeiten und der erkennbaren Einflüsse kalkulationsrelevant sind.
Der Neubau der Sporthalle beinhaltet:
- die Herrichtung des Baugrundes des Baufeldes, Grundstücksfläche: ca. 22.032 m2
(Grundlage Baugrundgutachten, Rasterfeldbeprobung von 12/2021 mit Kampfmitteluntersuchung)
- Baukörper Neubau: BGF: 2.337 m2 , BRI: 14.517 m3.
- Hallenteil: eingeschossig, Funktionstrakt: zweigeschossig (EG, OG barrierefrei)
- Keine Unterkellerung
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu bringen:
- Werk- und Montageplanung, Erstellung von Flucht – und Rettungswegplänen
- Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
- Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss an die Inbetriebnahme für den Zeitraum von 5 Jahren
Die Herrichtung der Außenanlagen, hier insbesondere Zuwegung bzw. erforderliche Sachverhalte zur Nutzungsaufnahme der Sporthalle erfolgen durch eine Firma für Landschafts- und Sportplatzbau. Leistung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Angebote werden gewichtet, die Bewertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Nichterfüllung der Eignungskriterien und bei Bewertung der Zuschlagkriterien mit weniger als 2 Punkten erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-17 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Nachweisführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.)
“Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens die nachfolgenden Deckungssummen aufweisen:
- 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für...”
Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens die nachfolgenden Deckungssummen aufweisen:
- 5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für Sach-/Vermögensschäden.
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
Der durchschnittliche Brutto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für vergleichbare Leistungen (Generalunternehmer im Schlüsselfertigbau) muss mindestens 7 Mio. EUR betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis umfasst: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen - Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
- Beim Einbau und der Verarbeitung von Holzprodukten und -erzeugnissen ist folgende Website als Ergänzung zu den Formularen V 239 F, V 247 F und V 248 F zu beachten:
https://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/beschaffungshinweise_holz2.shtml
Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/UAN zu erbringen. Eine Zertifizierung für den Holzhandel/ Lieferanten ist nicht ausreichend. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: Siehe Pkt. III.1.1.)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 2 Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 2 Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Generalunternehmerleistung (Bauleistungen) im Schlüsselfertigbau
- Vergleichbarer konstruktiv-technischer Schwierigkeitsgrad, hierzu zählen 2-3-Feld Sporthallen ein-und mehrgeschossig ggf. als Wettkampfhallen, Fabrikhallen, mehrgeschossige Bildungs-, Wohn- oder Verwaltungsbauten
- Baukosten (brutto) KG 200-600 nach DIN 276 mind. 6 Mio. EUR
Für die Referenzen sind gem. § 6a EU Nr. 3 a Satz 1 VOB/A Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
(Die weiteren Anforderungen sind dem Bieterfragebogen in den vergabeunterlagen zu entnehmen.)
Es sind gem. § 23 Abs. 1 S. 1 KrW-AbfG Bln. (auch für Teilleistungen gem. AV zu § 23 Absatz 1 Satz 1 KrW-/AbfG Bln.) die EfB-Zertifizierung/-en für alle benannten Betriebe vorzulegen. Die Abfallarten sind dem Abfall-Formblatt 1 V 2411 F (nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) zu entnehmen. Die Prüfung erfolgt gem. dem ebenfalls beiliegendem Formular V 241 F.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. Pkt. VI.3). Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. Pkt. VI.3). Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Personen dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Es sind nur elektronische Angebote in Textform zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.) VI.3.2) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://my.vergabeplattform.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 26.04.2023, um 10.00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. SchulSportFM, SE FM, Fachbereich Hochbau
Kontaktperson: Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. SchulSportFM, SE FM, Fachbereich Hochbau
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7773109.24 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tino-Schwierzina-Str. 66, 13089 Berlin
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baukonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baukonstruktion und techn. Qualitäten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung ökologischer Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gesamtpauschalsumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Wartungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 052-152970
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schneider Systembau GmbH
Postanschrift: Schneiderstr. 1+3
Postort: Radeburg
Postleitzahl: 01471
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Meißen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7849729.1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7773109.24 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 6 062 261 💰
Prozentsatz (%): 78
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Baugrube; Abdichtung; Innenausbau; Tischlerarbeiten; Dacharbeiten; technische Anlagen”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 131-418638 (2023-07-06)