Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") arbeitet für den Senat und den Ersten Bürgermeister. Sie ist aufgeteilt in vier Ämter: Staatsamt, Pressestelle, Amt für IT und Digitalisierung sowie Planungsstab mit der Geschäftsstelle des Senats. Als Schaltstelle der Regierungspolitik betreut und koordiniert die Senatskanzlei die Arbeit des Senats. Sie unterstützt den Ersten Bürgermeister bei seinen Amtsgeschäften. Die Senatskanzlei plant das Regierungsprogramm, setzt die politischen Richtlinien des Bürgermeisters um, übernimmt die Investitionsplanung und koordiniert die Fachbehörden. Zu den Aufgaben gehört auch die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle politische Arbeit.
Um den Anforderungen an eine moderne und zeitgemäße Verwaltung gerecht zu werden, setzt Hamburg auch auf eine Digitalisierung von innen heraus. Transformation und Kulturwandel spielen ebenso eine Rolle, wie eine gute Infrastruktur, die sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden, sowie den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Hamburg ausrichtet. Maßgeblich zuständig ist hierfür das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei.
Im Amt für IT und Digitalisierung tragen derzeit über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu bei, dass die Chancen der Digitalisierung für die Stadt genutzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Kommunikationskampagne zu den digitalen Verwaltungsleistungen der FHH, die Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: ITD-2023-001
Kurze Beschreibung:
“Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") arbeitet für den Senat und den Ersten Bürgermeister. Sie ist aufgeteilt in vier Ämter:...”
Kurze Beschreibung
Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") arbeitet für den Senat und den Ersten Bürgermeister. Sie ist aufgeteilt in vier Ämter: Staatsamt, Pressestelle, Amt für IT und Digitalisierung sowie Planungsstab mit der Geschäftsstelle des Senats. Als Schaltstelle der Regierungspolitik betreut und koordiniert die Senatskanzlei die Arbeit des Senats. Sie unterstützt den Ersten Bürgermeister bei seinen Amtsgeschäften. Die Senatskanzlei plant das Regierungsprogramm, setzt die politischen Richtlinien des Bürgermeisters um, übernimmt die Investitionsplanung und koordiniert die Fachbehörden. Zu den Aufgaben gehört auch die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle politische Arbeit.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Marketing-Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.”
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
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Quelle: OJS 2023/S 163-514805 (2023-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hamburg Digital - Kommunikationskampagne zu den digitalen Verwaltungsleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg
Kurze Beschreibung:
“Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") arbeitet für den Senat und den Ersten Bürgermeister. Sie ist aufgeteilt in vier Ämter:...”
Kurze Beschreibung
Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") arbeitet für den Senat und den Ersten Bürgermeister. Sie ist aufgeteilt in vier Ämter: Staatsamt, Pressestelle, Amt für IT und Digitalisierung sowie Planungsstab mit der Geschäftsstelle des Senats. Als Schaltstelle der Regierungspolitik betreut und koordiniert die Senatskanzlei die Arbeit des Senats. Sie unterstützt den Ersten Bürgermeister bei seinen Amtsgeschäften. Die Senatskanzlei plant das Regierungsprogramm, setzt die politischen Richtlinien des Bürgermeisters um, übernimmt die Investitionsplanung und koordiniert die Fachbehörden. Zu den Aufgaben gehört auch die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle politische Arbeit. Um den Anforderungen an eine moderne und zeitgemäße Verwaltung gerecht zu werden, setzt Hamburg auch auf eine Digitalisierung von innen heraus. Transformation und Kulturwandel spielen ebenso eine Rolle, wie eine gute Infrastruktur, die sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden, sowie den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Hamburg ausrichtet. Maßgeblich zuständig ist hierfür das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei. Im Amt für IT und Digitalisierung tragen derzeit über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu bei, dass die Chancen der Digitalisierung für die Stadt genutzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Kommunikationskampagne zu den digitalen Verwaltungsleistungen der FHH, die Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beinhaltet.
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Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FHH arbeitet mit Hochdruck an einer kontinuierlich steigenden Anzahl von digital verfügbaren Verwaltungsleistungen. Bis Ende 2023 sollen neben den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FHH arbeitet mit Hochdruck an einer kontinuierlich steigenden Anzahl von digital verfügbaren Verwaltungsleistungen. Bis Ende 2023 sollen neben den Hamburg-seitig entwickelten Online-Diensten auch die aus den anderen Bundesländern entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen durch die FHH für ihre Bürgerinnen und Bürger verfügbar gemacht werden. Umfragen in den Hamburger Kundenzentren haben gezeigt, dass Online-Dienste zwar gern genutzt werden, aber oftmals nicht bekannt sind. Zur Steigerung der Bekanntheit und damit zur Steigerung der Nutzung und Wirtschaftlichkeit sollen die Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Marketingkampagne über die digitalen Angebote der Verwaltung informiert und zur Nutzung animiert werden. Die Marketingkampagne richtet sich an alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Diese unterteilen sich grob gegliedert in drei Zielgruppen, die in vorangegangenen Analysen und Workshops herausgearbeitet wurden. Die Zielgruppen beziehen sich auf die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen/Online-Dienste und sind die Folgenden: - Zielgruppe 1: Digitalaffine Bürgerinnen und Bürger - Zielgruppe 2: Bürgerinnen und Bürger mit niedriger Digitalaffinität - Zielgruppe 3: Unternehmen Das Ziel der Marketingkampagne ist zum einen die Bekanntheit der digitalen Verwaltungsleistungen/Online-Dienste sowie der Basiskomponenten (Servicekonto/Servicekonto Plus, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID, AusweisApp2) zu steigern. Zum anderen soll sich der Erfolg der Kampagne in einem Anstieg der Nutzerzahlen digitaler Angebote der Verwaltung ausdrücken, was sich direkt positiv auf die Entlastung der Verwaltung auswirkt. Die Marketingkampagne soll mit ersten Maßnahmen im ersten Quartal 2024 starten. Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beschaffung zusätzlicher Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 180.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 120.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PONY & BLOND GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE306460202
Postanschrift: Spritzenplatz 7b
Postleitzahl: 22765
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hallo@ponyundblond.de📧
Telefon: +49 40524766110📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
Nationale Registrierungsnummer: 20095
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jscharf@goerg.de📧
Telefon: +49 40500360485📞
Fax: +49 40500360444 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHEW5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 20354
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 037-108810 (2024-02-20)