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Neubau Präzisionslaboratorien am Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin, Leistungen eines Fachingenieurs für die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, technische Gase, ohne GLT. Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Leistung entsprechend der Leistungsphasen 2–8 nach § 53 HOAI 2009 für das Bauvorhaben Neubau Präzisionslaboratorien am Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin mit hochinstallierten physikalisch-technischen Laserlaboren und chemischen Laboren, Mess- und Reinräumen, Büro- und Besprechungsräumen mit einer Fläche von NF 1–6 von ca. 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. Die Planung hat entsprechend der gültigen deutschen Regeln und dem Stand der Technik sowie energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst ein Vertrag über die Leistungsphasen 2–3 geschlossen; dieser Vertrag beinhaltet die Option des Auftraggebers, dem Auftragnehmer der Phasen 2–3 zusätzlich auch die Leistungsphasen 4–8 zu übertragen. Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2009. Besondere Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den hohen Anforderungen an technische Ansprüche wie Erschütterungsfreiheit, Temperatur- und Feuchtekonstanz sowie die Einbindung in eine historische Institutsumgebung als auch hohen zeitlichen Termindruck. Diese besondere Konstellation wird es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort zur Verfügung zu stehen. Aufgrund der wissenschaftlichen Bedarfe ist eine Nutzung des Gebäudes Ende 2013 erforderlich. Daraus folgt, dass die Haushaltsunterlage Bau bis spätestens Februar 2011, die Genehmigungsplanung spätestens im April 2011 eingereicht werden muss. Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb dieser zeitlichen Vorgaben zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen personellen, sachlichen und zeitlichen Ressourcen verfügen. Die Vergabe der Bauleistungen während der Leistungsphasen 6 und 7 hat nach den Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere der VOB/A zu erfolgen. Die honorarfähigen Herstellungskosten liegen bei über 5 000 000 EUR.